Montag, 18. Juni 2012

"Das kleine ABC des Bankrechts" C wie Cap

Nein, ein Cap ist keine "Kappe", die man aufsetzt......

Der Cap begegnet dem Kunden zumeist als Zins-Cap. Dieser Zins-Cap stellt eine individuelle Vereinbarung zwischen Bank und (Kredit-) Kunden zur Absicherung eines Zinsrisikos dar. Es handelt sich also um ein Derivat.

Beispiel: Der Kunde hat mit der Bank einen Darlehensvertrag über 5 Jahre mit einem variablem Zinsatz (z.B. 3 % + 3-Monats-EURIBOR) abgeschlossen. Die Zinsen werden jeweils vierteljährlich zu einem definierten Stichtag festgelegt. Bei Abschluss des Vertrages betrug der 3-Monats-EURIBOR  0,663 %. Der Kunde befürchtet aber, dass die Zinsen zukünftig steigen werden. Also vereinbart er mit seiner Bank, dass diese gegen eine bestimmte Prämie die Zinsen zahlt, die oberhalb einer gewissen, frei zu vereinbarenden Schranke liegen, im Beispielsfall etwa die Zinsen, die anfallen, wenn der 3-Monats-EURIBOR über 2,5 % steigt. Bleibt der 3-Monats-EURIBOR während der Laufzeit des Kredites unterhalb dieser Marke, muss ausschließlich der Kunde Zinszahlungen erbringen und hat vergeblich die Cap-Prämie gezahlt - er ist also der "Verlierer" dieser Wette, die Bank "gewinnt" in Höhe der Cap-Prämie. Steigt der 3-Monats-EURIBOR über die festgelegte Marke, zahlt den darüber hinausgehenden Zinsbetrag die Bank. Der Kunde "gewinnt" jedoch erst dann, wenn die Zinsen so stark bzw. schon zu so einem frühen Zeitpunkt steigen, dass zunächst einmal die Prämienzahlung kompensiert werden kann.

Diese Zins-Caps können mit der Bank abgeschlossen werden, die das Darlehen gewährt hat, aber auch mit unbeteilgten Drittbanken. Diese Caps werden gehandelt - die Banken kann den Cap z.B. an einen Hedgefonds veräußern. Es gibt im übrigen viele Varianten des geschilderten, sehr einfachen Caps.

Es wundert einen nicht wirklich, dass in der Praxis diese Derivate so gestrickt sind, dass meist die Bank gewinnt.....

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