Mittwoch, 30. Juni 2010

Teures Halbwissen aus dem Internet

Immer mehr Geschäftsleute bzw. solche, die es werden wollen oder glauben zu sein, verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Internet. Dabei ergeben sich zwei Probleme: erstens kommt der "Geschäftsmann" oder die "Geschäftsfrau" leicht mit Urheberrechten in Konflikt und zweitens reicht Halbwissen eben nicht aus.

Beispiel: Es werden verschiedene Stoffe und Materialen zu Herstellung von Bekleidung an entsprechende Fabriken geliefert. In den Internet-AGB ist auch ein Eigentumsvorbehalt enthalten. Dumm nur, dass es sich dabei lediglich um einen einfachen Eigentumsvorbehalt handelt, der gemäß § 950 Abs. 2 BGB untergeht, wenn die Stoffe verarbeitet werden. Man ahnt es schon: die Fabrik ist pleite und der Lieferant geht leer aus...

Da wäre das Geld für eine anwaltliche Beratung bzw. die Erstellung der AGB durch einen Anwalt wohl deutlich günstiger gewesen !

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