Mittwoch, 20. Oktober 2010

Fachanwaltstitel gekauft

Heute erhielt ich den Anruf eines Herrn, der  folgenden Sachverhalt schilderte:

Er hat im Jahre 1994 (!) für ca. 50.000,00 DM Fondsanteile gekauft. Diese Anteile hätten jetzt ca 30 % an Wert verloren und ich solle ihm helfen, die Bank zu verklagen. Natürlich wolle er auch Schmerzensgeld für die Ängste, die er jetzt ausstehe, weil der Fonds ja noch weiter verlieren könne. Bezahlen könne er nicht, aber da die Bank ihn betrogen habe, müsse diese ja mein Honorar bezahlen.

Bei Nachfragen kam heraus: es handelt sich um einen offenen Immobilienfonds, er ist ordnungsgemäß über Provisionen aufgeklärt worden und hatte schon vor 1994 durchaus riskantere Papiere im Depot.

Als ich ihm mitteilte, dass ich da keine Aussichten auf Erfolg sehe, weil a) keine Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung ersichtlich , b) diese jedenfalls verjährt sind und c) unsere Rechtsordnung in solchen Fällen kein Schmerzensgeld vorsieht, wurde ich als "unfähig" u.ä. beschimpft, weil ich den Fall nicht annehmen wollte. Das gipfelte in der Behauptung, ich habe den Fachanwaltstitel wohl am Bankschalter erworben, weil ich so bankenfreundlich sei.

Ich überlege ernsthaft, mir den Spaß zu machen und dem Herrn eine Erstberatungsgebühr für das 20-minütige Telefonat zu schreiben.......