Mittwoch, 24. November 2010

Unverschämtheit !

Fluchen gehört nicht zu meinen täglichen Übungen (ich bemühe mich ja schließlich, eine "Dame" zu sein) - aber heute musste es einmal sein:

Ich klage gegen einen ehemaligen Mandanten mein Honorar ein. Ich tue das nicht gern, aber es geht a) um ´s Prinzip und b) um den Gegenwert von mehreren Paaren "Louboutin".......

Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde am letzten Tag der Frist ohne Begründung Einspruch eingelegt. Das bedeutete für mich: weitere Gerichtskosten zu zahlen und eine ordentliche Klagebegründung zu schreiben (schon dabei habe ich - ganz leise - geflucht). Das Amtsgericht, in der tiefsten sächsischen Provinz, beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Ich hatte nicht so die richtige Lust, da hinunter zu düsen, und habe deshalb in Untervollmacht einen Kollegen geschickt.

Der geneigte Leser ahnt, was jetzt kommt: der Ex-Mandant ist zum Termin nicht erschienen. Zwar halte ich jetzt ein sog. zweites Versäumnisurteil in den Händen - aber was für ein Aufwand an Zeit und Geld, obwohl der Ex-Mandant in der Sache wohl nichts gegen den Honoraranspruch vorbringen kann !

Wahrscheinlich werde ich am Ende noch nicht einmal erfolgreich vollstrecken können.......

Dienstag, 23. November 2010

"Wenn eine(r) eine Reise tut..." (Teil 2)

Am "7. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts" habe ich auch teilgenommen, um den Autausch mit den (Fachanwalts-)Kollegen - damit sind natürlich auch meine weiblichen Mitstreiterinnen gemeint, die allerdings wie immer deutlich in der Minderzahl waren -zu pflegen. Einige kenne ich noch aus dem gemeinsamen Fachanwaltslehrgng in Frankfurt, wo wir drei Wochen gute 8 Stunden täglich zusammengehockt haben, um uns mehr oder weniger interessanten Stoff einbläuen zu lassen. Dazu noch drei Samstage, an denen fünfstündige Klausuren geschrieben wurden - eine echte Schicksalsgemeinschaft.

Aber man trifft auch die Kollegen von "der anderen Seite" (in meinem Fall: die Kollegen, die die Banken und Leasinggesellschaften vertreten) und kann ´mal unabhängig vom einem konkreten Streitfall Meinungen austauschen.

Daher sind die Stunde vor Beginn der Veranstaltung sowie Kaffee- und Mittagspausen fast genauso wichtig wie die Fortbildung selbst. Netzwerken gehört schließlich auch zum Beruf.....

Dieses Jahr ist mir allerdings aufgefallen, dass nach ihren Darstellungen alle Kollegen alle ihre Rechtsstreitigkeiten stets gewinnen. Da nach der Statistik der vergangenen Jahre die Teinehmer zu 50% aus Anleger- bzw. Kundenanwälten und zu 50% aus Bankenanwälten bestanden, ist das eigentlich nicht möglich. Doch wie heißt das alte Sprichwort: Juristen können nicht rechnen  - selbst wenn sie im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Montag, 22. November 2010

"Wenn eine eine Reise tut...... (Teil 1)

....dann kann sie ´was erzählen", lautet - leicht abgewandelt - ein Sprichwort.

Ich bin letzte Woche zum "7. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts" gefahren, der diesmal in München abgehalten wurde. Nun bin ich zwar ein echtes Nordlicht, muss aber doch zugeben, dass die Stadt durchaus ihre Reize hat - vor allem des Nächtens......

Nicht verwunderlich also, dass ich mich nicht so ganz fit fühlte, als die Vorträge mit sehr namhaften Referenten (Professoren, Anwälte, ehemalige und aktuellen BGH-Richter) begannen. Die Themen waren vielfältig und grundsätzlich wirklich interessant. Allerdings sind nicht alle Referenten begnadete Redner - einige wären besser in ihren "Elfenbeintürmen" geblieben........

Leider konnte ich nur am ersten Tag der Veranstaltung teilnehmen, der mich (s.o.) nicht wirklich begeisterte. Es ist also durchaus möglich, dass es am zweiten Tag eine deutliche Steigerung gegeben hat.

Dennoch komme ich nicht umhin, mich zu fragen: werde ich München in guter oder weniger guter Erinnerung behalten - mit anderen Worten: sind mir private oder berufliche Erinnerungen wichtiger ?

Montag, 8. November 2010

Niemals alleine....

Ein Mandant teilt mit, seine Bank (die noch nicht weiß, dass er im "Hintergrund" anwaltlich beraten wird) habe ihm einen Gesprächstermin angeboten. Bankseitige Teilnehmer: ein Herr aus der Rechtsabteilung, der Leiter der Kreditabteilung und der Leiter "Capital Markets" - ob er da hingehen könne.

Darauf gibt´s genau drei Antworten: NEIN, NEIN, NEIN !!!!

Mittwoch, 3. November 2010

...als Zeugen unbrauchbar

Ich habe auch einige wenige Mandate, die nichts mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht zu tun haben. In einem davon war am Montag die mündliche Verhandlung und (teilweise) Beweisaufnahme.

Es geht insgesamt vor allem darum, ob eine mangelhafte Leistung erbracht wurde und - wenn ja - welche Rechtsfolgen sich daraus für meine Mandantin ergeben. Als Vorfrage muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen großen, also einheitlichen, Auftrag handelt oder um mehrere einzelne. Die Beweislage für meine Mandantin, eine GmbH, ist schwierig, da ihr Geschäftsführer die Vertragsverhandlungen geführt hat, aber als Geschäftsführer laut Zivilprozessordnung nicht als Zeuge benannt werden kann. Darüber wurde im Vorfeld ausführlich gesprochen. Der Geschäftsführer nannte dann zwei (gewerbliche) Mitarbeiter und den Archtitekten als Zeugen: "Die wisssen über alles Bescheid, genauso gut wie ich. Die waren bei vielen Gesprächen mit der Gegenseite dabei."

Ich hatte meine Zweifel- und diese auch geäußert - ob sich die Zeugen denn tatsächlich an diese kaufmännischen bzw. vertraglichen Dinge würden erinnern können. Der Geschäftsführer war davon überzeugt....

Im Termin: Zeuge 1 konnte sich nur erinnern, dass es wohl auch Vertragsgespräche in seiner Gegenwart gegeben habe, aber nicht an deren Inhalte. Zeuge 2 bekundete, er sei nur bei Besprechungen zugegen gewesen, die sich mit den technischen Problemen befaßt haben - mehr könne er nicht sagen. Und der Architekt - wohl in der Angst, er könne regresspflichtig gemacht werden - litt ebenfalls unter akutem Gedächntnisschwund.

Insgesamt muss man sagen: als Zeugen ungeeignet.....

Ärgerlich nur, dass der Zeuge der Gegenseite als "normaler" Aussendienstmitarbeiter als Zeuge aussagen konnte - und sich an viele Details erinnern konnte, die meiner Mandantin nicht gerade zum Vorteil gereichen !