Mittwoch, 3. November 2010

...als Zeugen unbrauchbar

Ich habe auch einige wenige Mandate, die nichts mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht zu tun haben. In einem davon war am Montag die mündliche Verhandlung und (teilweise) Beweisaufnahme.

Es geht insgesamt vor allem darum, ob eine mangelhafte Leistung erbracht wurde und - wenn ja - welche Rechtsfolgen sich daraus für meine Mandantin ergeben. Als Vorfrage muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen großen, also einheitlichen, Auftrag handelt oder um mehrere einzelne. Die Beweislage für meine Mandantin, eine GmbH, ist schwierig, da ihr Geschäftsführer die Vertragsverhandlungen geführt hat, aber als Geschäftsführer laut Zivilprozessordnung nicht als Zeuge benannt werden kann. Darüber wurde im Vorfeld ausführlich gesprochen. Der Geschäftsführer nannte dann zwei (gewerbliche) Mitarbeiter und den Archtitekten als Zeugen: "Die wisssen über alles Bescheid, genauso gut wie ich. Die waren bei vielen Gesprächen mit der Gegenseite dabei."

Ich hatte meine Zweifel- und diese auch geäußert - ob sich die Zeugen denn tatsächlich an diese kaufmännischen bzw. vertraglichen Dinge würden erinnern können. Der Geschäftsführer war davon überzeugt....

Im Termin: Zeuge 1 konnte sich nur erinnern, dass es wohl auch Vertragsgespräche in seiner Gegenwart gegeben habe, aber nicht an deren Inhalte. Zeuge 2 bekundete, er sei nur bei Besprechungen zugegen gewesen, die sich mit den technischen Problemen befaßt haben - mehr könne er nicht sagen. Und der Architekt - wohl in der Angst, er könne regresspflichtig gemacht werden - litt ebenfalls unter akutem Gedächntnisschwund.

Insgesamt muss man sagen: als Zeugen ungeeignet.....

Ärgerlich nur, dass der Zeuge der Gegenseite als "normaler" Aussendienstmitarbeiter als Zeuge aussagen konnte - und sich an viele Details erinnern konnte, die meiner Mandantin nicht gerade zum Vorteil gereichen !