Mittwoch, 28. Dezember 2011

Alles auf "Anfang" - Neue Kanzlei in 2012

Das Jahr 2011  neigt sich dem Ende zu und es ist eine Binsenweisheit, dass jedes Ende auch einen neuen Anfang bedeutet. Für mich hält das Jahr 2012 allerdings tatsächlich eine beträchtliche Neuerung bereit:
Ich scheide mit dem 31.12.2011 aus der Kanzlei Brennecke & Partner aus und betreibe (wieder) meine eigene Kanzlei. Die Gründe dafür sind zu vielschichtig, um sie in diesem Blog zu erläutern und gehören auch  - zumindest teilweise - nicht in die Öffentlichkeit.

Ich freue mich darauf, meine Arbeitsweise und mein Arbeitsumfeld wieder mehr auf die mir richtig erscheinende Weise beeinflussen zu können.

Meine Mandanten finden mich zukünftig in schönen & geschichtsträchtigen Räumen im "Streit´s Haus" (einige Impressionen) am Jungfernstieg, im Herzen von Hamburg. Ich bin überzeugt, dass sich meine Mandanten hier wohlfühlen werden, auch wenn die Qualität der anwaltlichen Arbeit unabhängig von den Räumlichkeiten ist (oder doch sein sollte).....

Ich werde auch im Jahr 2012 versuchen, meinen Lesern mit diesem Blog Interessantes über den "Sinn und Wahnsinn der Juristerei" näher zu bringen und möchte mich bei dieser Gelegenheit für fast 23.000 Aufrufe aus aller Welt  in rd. 20 Monaten bedanken, wobei die Zugriffszahlen im letzten Jahr stark gestiegen sind. Zu wissen, dass meine Beiträge auch gelesen werden, motiviert mich natürlich sehr.

Für heute wünsche ich allen meinen Lesern und denen, die es (hoffentlich) noch werden, einen erfolgreichen und vor allem gesunden Start in das Jahr 2012 - ich bin sehr gespannt, was es uns allen bringen wird !

Freitag, 16. Dezember 2011

Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig

Viele kennen das: vom genehmigten Kredit werden ersteinmal bis zu 3,5% Bearbeitungsgebühr abgezogen. Inzwischen haben mehrere Oberlandesgerichte diese Gebühr für unzulässig erklärt. Die Banken begründen die Gebühr u.a. damit, dass sie die Bonität des Kunden überprüfen muessen. Das haben die OLG nicht akzeptiert, da die Bonitätspruefung allein im Interesse der Bank liege.

Jetzt haben einige Banken angekündigt, die Bearbeitungsgebuehr nicht mehr zu erheben. Viel interessanter ist die Frage, ob und vor allem wie lange Kunden diese Gebühr zurückfordern können. Zur ersten Frage: ja! Zur zweiten: das kommt darauf an, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat. Die Meinung der Banken: die Verjährungsfrist beginnt mit Zahlung der Gebühr durch den Kunden. Nach dieser Auffassung wären viele Faelle bereits verjährt. Man kann aber auch auf die vollständige Rückzahlung des Kredites abstellen oder auf die Kenntnis davon, dass die Gebühr unzulässig ist.

Jedenfalls ist zu beachten, dass am 31.12. "Verjährungsstichtag" ist - also sollte mögliche Ansprüche jetzt geprüft werden, damit ggf. verjaehrungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Freitag, 9. Dezember 2011

"Arm" ist relativ

Meine Mandanten werden auf Zahlung aus einem Praxiskaufvertrag in Anspruch genommem. Wir sind der Meinung: zu Unrecht.

Der Gegner stellt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe - er sei "arm" im Sinne des Gesetzes, weil er Leistungen nach "Hartz IV" beziehe (der Bescheid lag bei).Meine Mandanten berichteten mir, dass der Antragsteller allein von ihnen in den letzten 18 Monaten ca. Euro 100.000,00 erhalten hat (das konnten sie auch nachweisen). Außerdem sei er Eigentümer von mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Immobilien. Dies teilte ich dem Gericht mit, dass wiederum den Antragsteller aufforderte, diese Tatsachen zu erläutern.

Jetzt kam der Beschluß des Gerichts: "Hier ist der Kläger nicht nur Eigentümer mehrerer Immobilien, in denen nicht nur X, sondern auch Y ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht haben, was nicht ohne weiteres zu Lasten der Staatskasse gehen darf....ihm sind (sic:Beträge)...zugeflossen, über deren Verwendung bzw. Verbleib er entgegen der Aufforderung des Gerichts Auskunft zu erteilen sich geweigert hat. Sein Hinweis, dass er jedenfalls derzeit Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhält, ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend."

Das Gericht hat hier so entschieden, wie es die meisten Menschen empfinden.....Dennoch komme ich nicht umhin zu fragen: warum hat der Gegner dem Gericht gegenüber keine Auskunft erteilt - was hat er noch zu verbergen ?

Ich bin gespannt, ob die Gegenseite Beschwerde einlegt und wie dann ggf. das OLG entscheidet. Wohl gemerkt: bisher geht es allein darum, ob der Antragsteller "arm" im Sinne der §§ 114, 115 ZPO ist.

Donnerstag, 8. Dezember 2011

Der AWD, die Provisionen und der Griff in die Trickkiste

Heute morgen ging es durch die Nachrichten: nach Recherchen von NDR Info hat der AWD bei vielen - wenn nicht den meisten - Vermittlungen von Fonds vor dem Börsengang überhöhte Provisionen kassiert, über die die Anleger nicht aufgeklärt wurden.

"Überhöht" heißt in diesem Fall nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mehr als 15 % des jeweiligen Anlagebetrages. Wird diese Grenze überschritten und wird der Anleger darüber nicht aufgeklärt, kann der Anleger Schadensersatz (Rückabwicklung des Fondsgeschäfts und ggf. weiterer Schaden, zB. Zinsausfall) beanspruchen.

Damit die erhöhten Provisionen nicht gleich "auffallen" wurden sie gesplittet: einen Teil erhielt die (weitgehend unbekannte) AWD-Tochter Allgemeine Immobilien, Makler & Service GmbH ( AIMS), die den Vertrieb an die AWD GmbH deligiert hatte. Diese erhielt ebenfalls Provisionen. Betrachtet man die Provisionen der beiden Gesellschaften isoliert, bleiben die Provisionen unter der vom BGH festgelegten 15%-Schwelle. Innerhalb des Konzerns jedoch sind durch diesen "Zaubertrick" deutlich mehr als 15% an Provisionen in der Kasse des AWD gelandet.

Ich glaube nicht, dass die Gerichte dies zu Lasten der Anleger werden durchgehen lassen. Die Rechtsprechung des BGH könnte sonst einfach unterlaufen werden......

Aber Achtung: in vielen Fällen müssen wegen der Verjährungsproblematik noch in diesem Jahr Maßnahmen ergriffen werden, wenn Anleger Schadensersatz geltend machen wollen. Sonst nützten auch Urteile, die zukünftig zugunsten der Anleger ergehen, dem einzelnen nicht, weil sein Anspruch verjährt, d.h. nicht mehr durchsetzbar ist.

Und schon aus Prinzip sollte man dem AWD diese Praxis nicht durchgehen lassen......

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Twilight "Bis(s) zum Börsengrauen" - wertlose Wertpapiere können ewig leben

Muss ein Unternehmen oder gar ein Staat den Weg in die Insolvenz antreten, werden dessen Aktien und Schuldverschreibungen meist wertlos.
Vor zehn Jahren traf dieses Schicksal die Anleger, die argentinische Staatsanleihen gekauft hatten, vor drei Jahren die Anleger von Lehman Brothers - und wer weiß: im nächsten Jahr vielleicht die Gläubiger  von Griechenland, Portugal oder Italien......

Einige Wertpapiere jedoch scheinen wie Untote ewig zu leben. Eine Anleihe aus Argentinien vom 06.02.1996 (WKN 130860) wird aktuell an der Börse bei ca. Euro 12,70 gehandelt. Immerhin ist dies fast das 9-fache des momentanen Aktienwertes der Commerzbank AG ! Offensichtlich glauben die Anleger in größerem Ausmass daran, dass Argentinien die Altschulden doch irgendwann zahlt als daran, dass die Commerzbank AG ihre Probleme in den Griff bekommt.....

Einen noch höheren Wert erreichte kürzlich in einer Auktion eine Aktie von Lehman Brothers - sie wurde bei einem Preis von Euro 24.000,00 zugeschlagen ! Es handelte sich dabei allerdings um die Aktie mit der Seriennummer 0001 - die erste Aktie von Lehman Brothers, sie stammt aus dem Jahr 1994, dem Jahr des Börsengangs. Sie hing bis zur Insolvenz im Büro des Vorstandes und stellt sicher ein einmaliges Dokument der Finanzkrise dar.

Einen interessenten "Lebenslauf" kann auch die Anleihe der Waterschap Ellewoutsdijk (Niederlande) aus dem Jahr 1734 aufweisen. Sie wurde aufgelegt, um die Eindeichung des Watts an der Nordseeküste und vor den westfriesischen Inseln zu finanzieren. Sie hat keine Laufzeit, nach der das Kaiptal zugezahlt werden muss. Das Erstaunliche: noch heute werden Zinsen für diese Anleihe gezahlt. Der Sammlerwert beginnt bei ca. 1.000 EUR,  der Nominalwert beträgt nur 320 Gulden. Es ist das älteste noch gültige Wertpapier der Finanzgeschichte. ( Wer sich noch weiter für historische Wertpapiere interessiert, schaue hier)

Ach ja - es gibt noch eine Gemeinsamkeit zwischen diesen Wertpapieren und den Vamiren: die meisten sind überaus schön !

Dienstag, 29. November 2011

Missbräuchliche Abhebung von Bargeld an Geldautomaten

Mit der Thematik  missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten hatte sich der BGH in der Vergangenheit bereits häufiger zu beschäftigen. Ein Grundsatz in dieser Rechtsprechung: In Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür , dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Die Folge war, dass dem Karteninhaber und Geschädigten grobe Fahrlässigkeit vorgeworden wurde, so dass er für die missbräuchlichen Abhebungen gerade stehen musste.

Ganz ähnlich lag der Fall auch in einem jüngst (Urteil vom 29. November 2011, Akz.  XI ZR 370/10) entschiedenen Fall. Amts- und Landgericht hatten deshalb zu Lasten des Kunden entschieden, der BGH aber fand noch einen Dreh:
Die Annahme, dass der Geschädigte die entwendete Karte und die Geheimnummer zusammen aufbewahrt und deshalb grob fahrlässig gehandelt habe, setze voraus,  dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen. Das haben aber die Vorinstanzen nicht untersucht, so dass der Rechtsstreit zurückverwiesen wurde.

Unabhängig davon konnte sich der Kunde aber auch auf eine Klausel in den AGB der Bank berufen, die da lautete: "Stellen Sie den Verlust der Karte/n oder eine missbräuchliche Verfügung fest, werden Sie dies der Bank unverzüglich telefonisch unter nachfolgender schriftlicher Bestätigung anzeigen. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haften Sie bis zum Höchstbetrag von 50 EUR."
In diesen AGB wird nicht danach unterschieden, ob der Kunde schuldhaft handelte oder nicht. Und diese "Lücke" geht nach Auffassung des BGH zu Lasten der Bank.


Fazit: ein durchaus erfreuliches Urteil für die Kunden !

Freitag, 25. November 2011

Verjährungshemmung auf nicht alltägliche Art

Weihnachten naht - und damit auch der 31.12. Dieses Datum ist - abgesehen von den rauschenden Sylvestfeiern - etwas Besonderes, weil viele Ansprüche zum 31.12. eines jeden Jahres verjähren. Das liegt daran, dass die sog. regelmäßige Verjährungsfrist des §195 BGB gemäß § 199 BGB erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und die Anspruch begründenen Umstände dem Gläubiger bekannt oder grob fahrlässig unbekannt sind - das heißt: der erste Tag der Frist für einen Anspruch, der im Jahr 2008 entstanden ist, ist der 01.01.2009, der Anspruch verjährt mit Ablauf des 31.12.2011.

In diesem Jahr ballt es sich besonders, weil für die Ansprüche, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, die sog. "absolute Verjährung" des § 199 Abs. 3 Nr.1 und Abs. 4 BGB eintritt. Unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers verjähren alle "normalen" Ansprüche danach am 31.12.2011.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Eintritt der Verjährung zu hemmen, also nach hinten zu schieben. Eine sehr bekannte ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Einreichung einer Klage. Weniger bekannt ist die des § 204 Abs. 1 Nr.4 BGB:

"Die Verjährung wird gehemmt durch

4. die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags, der bei einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle oder, wenn die Parteien den Einigungsversuch einvernehmlich unternehmen, bei einer sonstigen Gütestelle, die Streitbeilegungen betreibt, eingereicht ist; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein..."

Vielen Hamburgern ist die Öffentliche Rechtsauskunft (hier) bekannt. Aber es gibt auch etliche andere, teils privatrechtlich organisierte Gütestellen, die die Voraussetzungen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB erfüllen.

Die Verfahren dort sind kostengünstig, einfach (es genügt, in der Antragsschrift den Lebenssachverhalt und den sich daraus ergebenden Anspruch zu schildern, ein bezifferter Antrag ist nicht notwendig, ebensowenig Beweisangebote), die Gegenseite muss dem Verfahren nicht zustimmen, damit die Wirkung der Verjährungshemmung . Gerade bei komplexen Fälle kann hier wichtige Zeit gewonnen werden. Und wenn wirklich ein Vergleich dabei heraus kommt (der vom Amtsgericht für vollstreckbar erklärt werden kann) - umso besser für alle Beteiligten !

Freitag, 18. November 2011

... über das seltsame Verhalten von Anwälten bei Tagungen

Zur Zeit findet der 8. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts in Frankfurt statt. Teilnehmer sind ausschließlich Juristen - also Anwaelte und Anwältinnen, Richter und Unternehmensjuristen. Also keine Mandanten, vor denen man sich "darstellen" müsste.

Heute Vormittag referierte der Vors. Richter des III. Zivilsenates am BGH. Über das, was er sagte, kann man sicherlich verschiedener Meinung sein. Es ist ja auch Sinn einer solchen Veranstaltung, über Entwicklungen und Tendenzen in Literatur und Rechtsprechung zu reden und zu diskutieren, ja sogar zu streiten .

Es geht aber meines Erachtens nicht, dass sich zwei Kollegen wie zwei Gockel mit gegenseitigen persönlichen Angriffen vor rund 400 Zuhoerern produzieren .

Etwas mehr Professionalität, meine Herren, wäre der Sache förderlicher gewesen !

Montag, 17. Oktober 2011

Rechtsschutzversicherung : Ausschlussklauseln Bankrecht unwirksam

Frisch aus dem Urlaub zurück gekehrt, erreicht mich frohe Kunde aus München:

Das dortige OLG hatte darüber zu entscheiden, ob die D.A.S. die Übernahme der Kosten verweigern kann, wenn ein Versicherter Schadensersatz wegen Falschberatung gegen eine Bank oder einen Anlageberater geltend machen will.

Bisher stützte die Versicherung ( und nicht nur die D.A.S.) ihre Weigerung auf eine Klausel, die einen Ausschluss für Streitigkeiten vorsieht, die die «Anschaffung oder Veräußerung von Effekten» betreffen «sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind».

Mit Berufung auf diese Klausel wurden vielen Lehman-Geschädigten, aber auch von der Schließung von Immobilienfonds Betroffenen die Deckungszusagen verweigert.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen diese Vorgehensweise geklagt und das OLG München (29 U 589/11) hat ihr Recht gegeben (Urteil ist rechtskräftig):
"Das OLG habe die Klausel für unklar und missverständlich erachtet. Zwar könnten Kunden erkennen, dass ihr Versicherungsschutz eingeschränkt sei. Der Umfang des Ausschlusses sei allerdings nicht zu bestimmen. Denn es sei nicht erkennbar, welche Arten von Geldanlagen als Effektengeschäft eingeordnet würden. Eine Legaldefinition von Effekten existiere nicht. Außerdem gebe es auch in der Fachliteratur keine einheitliche Definition des Begriffs." (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen)

Das Urteil gilt grundsätzlich nur gegen die D.A.S., es steht jedoch zu vermuten, dass auch die anderen Rechtsschutzversicherer, die die entsprechende Klausel verwenden oder verwendet haben (z.B. die ARAG in ihren ARB 2000), zumindest auf  "Kulanzbasis" nunmehr Deckung erteilen. Ggf. sind auch Erstattungen für die bereits gezahlten Gerichts- und Anwaltskosten möglich.

Allerdings gibt es auch einige Rechtsschutzversicherungen, die schon seit längerem andere Formulierungen nutzen. So heißt es in den ARB 2008 der ADVOCARD (noch differenzierter: ARAG 2008) : "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.... in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Inhaberschaft sowie der Veräußerung von Wertpapieren im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen."

Versicherten dieser Gesellschaften hilft das Urteil aus München nicht, es sei denn, es gelten noch ältere, andere ARB. Aber ein Nachschauen in den ARB IHRER Versicherung kann sich lohnen......

Freitag, 30. September 2011

Klassisches zum Wochenende "Ut sementem feceris, ita metes"

"Ut sementem feceris, ita metes" ( Marcus Tullius Cicero) - "Wie Du gesät hast, so wirst Du ernten"

Es gibt immer wieder ´mal Mandanten, mit denen man "menschlich" nicht so richtig warm wird. Mir passiert das nicht allzu oft, manchmal aber dann doch:


Schon im ersten Treffen gab der Mandant zu verstehen, dass er eigentlich alle Rechtsanwälte für Scharlatane halte, fast so schlimm wie DIE Banken. Aaaaja...... Na, jedenfalls gelang es mir auf mysteriöse Art und Weise, die Bank dazu zu bringen, von ihrer Forderung gegen den Mandanten nahezu vollständig abzurücken und auch noch einen Teil der Anwaltskosten zu erstatten. Der Mandant gab mir zu verstehen, eigentlich sei meine Arbeit ja überflüssig gewesen, das hätte er auch allein hinbekommen.


In diesem Moment war ich einmal mehr froh darüber, dass ich (meist) nur mit einem angemessenen Honorarvorschuss tätig werde - sonst hätte ich jetzt um die Zahlung des Honorars fürchten müssen. So aber war das Honorar (in drei ordnungsgemäßen Teilrechnungen) bereits bis auf einen Betrag von rd. 20,00 Euro gezahlt. Ich teilte dem Mandanten in einem freundlichen Brief mit, dass ich ihm diesen Betrag erlasse (in der Tat kostet die Erstellung dieser Rechnung mehr als dieser Verzicht) und mich für das in mich gesetzte Vertrauen bedankt - das Übliche eben.


Jetzt erhalte ich von diesem Mandanten Post, mit der er mich "unmissverständlich und unter Fristsetzung" auffordert, ihm eine Gesamtrechnung zu erstellen.


Ich bin durchaus ein dienstleistungsgeprägter Mensch - aber: nö !

Mittwoch, 28. September 2011

(Unseriöse ??) Rechtsanwälte auf Mandantenfang

Gestern erhielt ich Post von einer Bekannten: einer ihrer Bekannten habe Anwaltspost bekommen - was ich von diesem Schreiben (war beigefügt) halten würde ?

Dieser Bekannte - nennen wir ihn VIP 1 - hatte vor einiger Zeit eine erkleckliche Summe in einen Medienfonds investiert, der leider nicht die erwartete Entwicklung genommen hatte. Damit hatte sich VIP 1 eigentlich schon abgefunden, als er Ende Juli dieses Jahres zum ersten Mal Post von einer Kanzlei erhielt, die sich rühmte, auf diesem Gebiet schon "sensationelle Erfolge" erzielt zu haben. In diesem "Informationsschreiben" wurde auf eine angeblich "sichere" Möglichkeit hingewiesen, das investierte Kapital zurück zu bekommen. VIP 1 wunderte sich zwar, woher die Kanzlei seinen Namen und seine Anschrift kannte, vergass das Ganze aber im Alltagstrubel und dem bevorstehenden Urlaub aber.

Anfang September erhielt VIP 1 wiederum Post (das ist das Schreiben, das mir vorliegt): er werde herzlich eingeladen, an einer kostenlosen Onlineveranstaltung teilzunehmen, in der über "umfassender über Chancen und Risiken sowie Ihre Handlungsmöglichkeiten" informiert werden sollte. Als zusätzlichen Service habe man außerdem jemanden gefunden, der die Anteile für 15 % des Nennwertes erwerben wolle - für diesen Kauf entstünden selbstverstänlich keine weiteren Kosten.

Der Brief endet mit den Worten: "Gern stehen wir Ihnen - was die rechtlichen Möglichkeiten angeht - für eine Erstberatung unter der angegebenen Rufnummer zur Verfügung".

Tja - was halte ich von diesem Brief  ??
Nun, es gibt tatsächlich oft Ansatzpunkte für Schadensersatz bzw. Rückabwicklung bei Medienfonds. Das ist aber immer vom Einzelfall abhängig und niemals "sicher". Aus dem letzten Satz des Schreibens geht ja im übrigen hervor, dass bisher kein Mandatsverhältnis zwischen VIP 1 und jener Kanzlei besteht - es handelt sich also um "Kaltaquise". Unabhängig davon, dass dies Rechtsanwälten nicht erlaubt ist, soweit es sich um konkrete Mandate handelt wie hier, frage ich mich a) woher die Kanzlei die Adressen der Anleger hat und b) ob die Kanzlei mit dem potentiellen Käufer der Anteile "verbandelt" ist - die Logos der beiden weisen doch deutliche Ähnlichkeiten auf.

Eine Erstberatung ist im geschilderten Fall und in vielen anderen Fällen sicherlich sinnvoll. Die (gesetzlich festgelegte) Erstberatungsgebühr in Höhe von Euro 120,00 zzgl MwSt ist sicher gut angelegtes Geld - aber bei dieser Kanzlei.......

Dienstag, 27. September 2011

Klage von Lehman-Anlegern gegen die HASPA wird vom BGH abgewiesen

....was sich im Laufe des Tages schon andeutete, ist nun tatsächlich eingetreten: 2 Klagen von Lehman-Anlegern gegen die HASPA wurden vom BGH abgewiesen.

Das Urteil liegt - naturgemäß - noch nicht im Volltext vor - immerhin hat der BGH aber festgestellt, dass weiterhin jeder Einzelfall zu prüfen ist. Dennoch wird es jetzt in vielen Fällen (noch) schwieriger für Anleger, wenigstens einen Teil ihres Geldes als Schadensersatz zurück zu bekommen.

Wenn das Urteil im Volltext vorliegt, werde ich weiter berichten.

Für eine erste Zusammenfassung klicken Sie hier

Mittwoch, 21. September 2011

Bankberater können auch persönlich haften

Anleger haben manchmal nicht nur das Gefühl, dass sie beim Erwerb eine Kapitalanlager "nur"schlecht beraten bzw. über Risiken nicht richtig aufgeklärt worden sind, sondern auch, dass man sie regelrecht "betrogen" hat.
In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob z.B. ein Bankberater persönlich für den Schaden aufkommen muss.

Das Landgericht Itzehoe hat mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. 7 O 301/10 - noch nicht rechtskräftig)  einen Bankberater direkt wegen vorsätzlich falscher Beratung und arglistiger Täuschung nach § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) vollumfänglich zum Ersatz des Schadens einer Anlegerin verurteilt.

Der beklagte Bankberater hatte der Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts sowohl in der E-Mail-Korrespondenz, als auch in der telefonischen Beratung bewusst unrichtige Angaben hinsichtlich der Risiken der einzelnen Kapitalanlagen gemacht. Er hatte bei der Anlegerin insbesondere den Eindruck erweckt, es handele sich bei sämtlichen Anlagen um risikolose Anlagen mit garantierten, festen Zinszahlungen. Tatsächlich handelt es sich bei sämtlichen empfohlenen Papieren um spekulative Papiere mit erheblichen Risiken ohne sichere Zinszahlungen. Außerdem hat der Bankberater die Anlegerin durch unzutreffende Angaben hinsichtlich der Bedeutung des Wertpapierfragebogens vorsätzlich getäuscht.

Das Landgericht sah es daher als erwiesen an, dass die Anlegerin durch vorsätzliche falsche Beratung zu einer Kapitalanlage veranlasst worden ist bzw. dazu veranlasst worden ist, eine Kapitalanlage zu behalten, die sie bei wahrheitsgemäßer Beratung und Kenntnis aller Umstände nicht erworben hätte bzw. vorzeitig wieder veräußert hätte.

Ansprüche gegen den Bankberater persönlich aus vorsätzlicher Falschberatung und arglistiger Täuschung nach § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB verjähren auch nicht nach § 37 a WpHG a.F. sondern nach der regelmäßigen kenntnisabhängigen Verjährung gem. §§ 195, 199 I BGB. Viele solcher Ansprüche dürften daher noch nicht verjährt sein..

Eine Prüfung solcher Ansprüche kann bei Anlegern, die von ihrem Bankberater falsch beraten wurden und denen die Sicherheit der Wertpapiere und sichere Zinszahlungen von diesem vorgetäuscht wurden, durchaus Sinn machen.

Montag, 19. September 2011

Banken müssen im Festpreisgeschäft aufklären

Dass Banken beim Verkauf von Kapitalanlagen den Kunden grundsätzlich über den Erhalt von Provisionen und Rückvergütungen aufzuklären haben ("Kick-Back"), darüber ist schon häufig berichtet worden.

Bei vielen Zertifikaten, Fonds etc. haben sich die beratenden Banken darauf zurück gezogen, dass sie behaupteten, es handele sich bei den verkauften Papieren um sog. "Festpreisgeschäfte" bzw. um Papiere "aus eigenem Bestand" und daher habe man keine Provisionen erhalten. In diesen Fällen hatte der Anleger es daher bisher schwer, einen Beratungsfehler aufgrund unterlassener Aufklärung zu beweisen. Dies war um so ärgerlicher, weil diese besondere Art von Beratungsfehlern nicht unter den (alten) § 37a WpHG und damit nicht unter die kurzen Verjährungsfristen fallen.

Oft mals haben die Banken zwar tatsächlich keine Provisionen erhalten, dafür allerdings Rabatte der Emittenten beim Einkauf. Ein Zertifikat von Lehman Brothers kostete dann eben nicht Euro 100,00 (wie später für den Anleger), sondern nur Euro 95,00.

Das OLG Frankfurt hat jetzt entschieden, dass auch solche Rabattierungen aufklärungspflichtig sind (hier geht´s  zum Urteil) .  Das Urteil ist nichts rechtskräftig, wegen anders lautender Urteile anderer Oberlandesgerichte hat das OLG Frankfurt die Revision zum BGH zugelassen.

Dennoch eröffnet das Urteil vielen Anlegern doch noch die Chance, auch bei unterlassenen Aufklärungspflichten, die nach dem Jahre 2000 begangen wurden, ein für sie günstiges Urteil oder einen Vergleich zu erstreiten. Dies gilt insbesondere Für Klagen gegen die "großen" Banken, die ihren Hauptsitz in Frankfurt haben - denn dort werden die ersten beiden Instanzen verhandelt und zwar an dem Landgericht bzw. Oberlandesgericht, das dieses kundenfreundliche Urteil gesprochen hat.

Freitag, 2. September 2011

Ombudsstelle für Investmentfonds - gut gebrüllt, Löwe......

Quelle: juris
"Verbesserter Anlegerschutz durch Einrichtung einer Ombudsstelle für Investmentfonds

Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat am 01.09.2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.
Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde möglich, nachdem das Bundesministerium der Finanzen am 19.08.2011 die Verfahrensordnung zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten genehmigt hatte. Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit wird den Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen.
Bereits seit dem 01.07.2011 können die Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben."

Hmmm - wieder eine Schlichtungsstelle...Der erste Haken an der Sache offenbart sich schon beim Lesen des letzten Satzes der obigen Meldung: die neue Ombudsstelle ist nur zuständig für die Mitgliedsunternehmen des BVI und den Unternehmen, die sich freiwillig dem Schlichtunngsverfahren anschließen. Na, das werden die "schwarzen und grauen Schafe" der Branche gewiss umgehend tun !

Zudem sollen wohl nur Verstöße gegen das Investmentgesetz "verhandelt" werden können. Kapialanleger werden jedoch zumeist nicht geschädigt, weil Vorschriften den InvG verletzt werden (von den Vorschriften hinsichtlich der Prospekte einmal abgesehen), sondern weil durch den Vertrieb der Fondsgesellschaft Beratungen- und Aufklärungspflichtverletzungen  begangen werden.

Und über die Schwächen von Ombudsverfahren ist an anderer Stelle schon ausführlich berichtet worden. Mir selbst schrieb vor kurzem ein rennomiertes Institut: "Wir beabsichtigen nicht, in ein Güteverfahren einzutreten".

Fazit: gut gebrüllt, Löwe - aber das Brüllen allein reicht eben nicht !



Montag, 22. August 2011

Wer schreibt, bleibt......

Wie der geneigte Leser sicher schon bemerkt haben dürfte, bin ich dem Schreiben grundsätzlich nicht abgeneigt.

Daher habe ich auch keine Schwierigkeiten, vier Mal im Jahr einen Beitrag für die Zeitschrift "Mittelstand und Recht" zu verfassen.

Heute jedoch bat mich die Chefredakteurin, für die nächste Ausgabe das "Schlaglicht" zu verfassen. "Gern ein wenig ironisch oder witzig - so wie Deine Blog-Beiträge. Bis Mittwoch, wenn möglich. Im Thema bist Du völlig frei," sagte sie mir.

Na, Klasse ! Jetzt darf ich mir nicht nur ein Thema überlegen, das nicht allzu juristisch sein soll, um darüber "spritzig" zu schreiben - sondern das Ganze auch noch bis übermorgen abliefern. Dabei scheint in Hamburg die Sonne (eine Ausnahme im bisherigen Sommer 2011), diverse Eisbecher rufen "Nimm mich!", der Schreibtisch gähnt auch nicht gerade vor Leere - und überhaupt !

Und das alles nur, weil ich schreiben und bleiben will.....

Dienstag, 16. August 2011

Commerzbank bietet "Umtausch" der PMIA Fondsanteile an, aber.....

Mitte Juli hatte ich hier über die Commerzbank AG und den Premium Management Immobilien Anlagen Dachfonds berichtet.

Letzte Woche lenkte die Commerzbank AG ein und ließ berichten, dass sie die Anteile von 50.000 Kunden zu einem Preis von Euro 43,38 zurücknehmen werde. Einige Filialen haben bereits begonnen, die geschädigten Kunden "abzutelefonieren". Der Ausgabepreis betrug allerdings Euro 50,00 (zzgl. Ausgabeaufschlag). Alle meine Mandanten haben noch über dem Ausgabepreis gekauft. Sie verlieren also - wenn sie das Angebot annehmen - ca. 18 - 20 %. Anwalts- und zum Teil bereits angefallene Gerichtskosten sind dabei noch nicht berücksichtigt.

In vielen Fällen wird es wegen des immer vorhandenen Prozessrisikos und der oft schwierigen Beweislage tatsächlich (wirtschaftlich) sinnvoll sein, den Vergleich anzunehmen. Das muss aber nicht für alle Anleger gelten. In der nächsten Woche sollen die betroffenen Anleger das schriftliche Vergleichsangebot von der Commerzbank AG erhalten.

Jeder Anleger sollte jedoch genau überlegen, ob er das Angebot annehmen will und sich ggf. von einem Fachanwalt / Fachänwältin für Bank- ud Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Montag, 1. August 2011

Abzocke - Name der Kollegin RAin Alexandra Braun widerrechtlich benutzt

Etwas extrem Dreistes leisten sich zur Zeit Gewinnspiel - Betrüger mit der Kollegin Alexandra Braun aus Hamburg: Der Name der Strafverteidigerin wird benutzt, um gutgläubigen Menschen einen Gewinn in einem Internet-Spiel vorzugaukeln - um den Gewinn ausgezahlt zu bekomen, sollen Anwalts- und Notarkosten gezahlt werden. RAin Braun ist angeblich die Abwicklerin. Alles erstunken und erlogen !

Die Erklärung der Kollegin Braun finden Sie hier .

Ich hoffe nur, dass möglichst viele potentiell Geschädigte Strafanzeige stellen, damit die Betroffenen strafrechtlich verfolgt werden !

Freitag, 29. Juli 2011

Geschlossener Immobilien Dachfonds - lukrativ für die Bank auch ohne Kick-Backs

In der letzten Woche meldete sich ein Mandant, der Euro 250.000,00 in eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilien Dachfonds einer noblen Privatbank  investiert hat. Auftrag war, zu überprüfen, ob diese Beteiligung rückabgewickelt werden kann.

Im ersten Schritt schaute ich mir also an, ob die Beteiligung zum Risikoprofil des Mandanten passt, ob die beratende Bank sich ausreichend über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erfahrungen des Mandanten informiert, ihn über die Risiken aufgeklärt hat und ob das Produkt zum Anlagehorizont passt. Soweit - so gut.

Dann überprüfte ich den Prospekt (gut über 120 Seiten) auf die Darstellung der Risiken und die Frage der sog. "weichen Kosten" (Vertiebskosten, Provisionen). Auch hier ergaben sich keine Beanstandungen - jedenfalls keine, so so schwerwiegend sind, dass sie als relevante Prospektfehler anzusehen wären.

Zu "guter Letzt" waren die Kick-Backs an der Reihe. Der Anleger erwirbt die Beteiligung, ohne ein Agio (oder Ausgabeaufschlag) zahlen zu müssen. Hmmm - also keine Kick Backs oder verdeckte Provisionszahlungen...

Dennoch war mir schnell klar, wie die Bank hier auf ihren Gewinn kommt: Die Bank hat nicht nur den Vertrieb übernommen, sondern den Dachfonds auch aufgelegt. Sie erhält Euro 600.00,00 für die Eigenkapitalvermittlung ( rd. 12 Mio. Euro) und eine Platzierungsgarantie sowie weitere Euro 150.000,00 für die "Konzeption".

Die Komplementärin ( = persönlich haftende Gesellschafterin) des als GmbH & Co. KG strukturierten Dachfonds ist - über eine Zwischengesellschaft - eine 100%ige Tochtergesellschaft (eine GmbH mit einem Eigenkapital von Euro 25.000,00) der Bank, die für die Übernahme des Haftungsrisikos mit Euro 244.000,00 p.a.entlohnt wird, dazu Euro 15.000,00 p.a. für die Geschäftsführung des Fonds.

Aber das ist noch nicht alles: der Dachfonds beteiligt sich an verschiedenen Immobilienfonds. Diese Beteiligungen sind zu ca. 65% mit Fremdkapital, also durch Kredite, finanziert. Es wird den geneigten Leser nicht überraschen, zu erfahren, wer dem Immobilien Dachfonds diese Kredite gewährt hat - genau das Bankhaus, das den Dachfonds aufgelegt hat....Der Zinssatz für diese Kredite ist noch akzeptabel, allerdings hat sich die Bank bei jedem der Kredite ein sog "Damnum" von 10% (üblich sind bis 5%)der jeweiligen Kreditsumme vorab auszahlen lassen....

Alle diese Zahlen werden im Prospekt ordnungsgemäß ausgewiesen, jeder Anleger kann sich vor einer Beteiligung am Dachfonds durch die über 100 Seiten Prospekt durchwühlen - und das sollte er auch.
Dennoch bleibt ein "Geschmäckle" - und wieder einmal die Erkenntnis, dass Dachfonds wegen dieser nicht seltenen Kostenstruktur nur schwer rentabel arbeiten können, unabhängig davon, wie sich der jeweilige Markt entwickelt.

P.S. Auch für meinen Mandanten bleibt wohl nur: abwarten und auf bessere Zeiten hoffen - die Beteiligung läuft noch bis 2026......

Dienstag, 19. Juli 2011

Die Commerzbank, der Dachfonds PMIA und die "Massenmandate"

In der Presse ( z.B. in den Kieler Nachrichten und im Hamburger Abendblatt hier ) wird viel geschrieben über Anleger, die von Beratern der Commerzbank dazu überredet wurden, sichere Geldanlagen in den Immobiliendachfonds AGI Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) (DE000A0ND6C8) "umzuschichten". Der Fonds hat die Rücknahme der Anteile ausgesetzt, niemand weiß, ob und wann er wieder öffnet....

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fällt mir eines auf: es gibt Kollegen, die angabegemäß  mehr als 300 geschädigte Anleger vertreten. Da es sich dabei keineswegs um  Großkanzleien handelt, frage ich mich, wie sorgfältig und individuell dort Mandante betreut werden können. Kapitalanlagesachen erfordern eine sorgfältige Recherche in tatsächlicher Hinsicht - denn jedes Beratungsgespräch läuft anders, auch wenn die in den Presseartikeln geschilderten Vorgehensweisen sehr ähnlich waren. Zudem trägt der geschädigte Anleger Beweislast für die Beratungsfehler, die Grundvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch der Bank sind. Diese Mandate sind also sehr zeitaufwendig. Dazu kommt, dass es sich offensichtlich zumeist um ältere Anleger handelt, die (zu Recht misstrauisch oder verzweifelt) sicher noch einmal eine andere "Betreuung" benötigen, als ein Mandant, der eine nicht gezahlte Rechnung einklagt.

Die Kollegen werden sicher ihr Möglichstes tun und wahrscheinlich können in den Schriftsätzen auch "Bausteine" verwendet werden, aber ich vertrete da immer noch den guten alten Standpunkt: Qualität vor Quantität....

Freitag, 1. Juli 2011

Verbesserte Anlegerrechte - wer´s glaubt

Heute treten Veränderungen des WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes) in Kraft, die die Rechte der Anleger beim Investment-Fonds-Sparen verbessern sollen. (  hier  geht es zur Pressemitteilung des BMF)

Es sollen mit den europaweit vereinheitlichten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (sog. „key information document, KID“) Anlageziele, Kosten und Wertentwick­lung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds  in übersichtlicher und verständlicher Form dargestellt und damit die Vergleichbarkeit verbessert werden. Außerdem müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden „Produktinformationsblätter“ und bei Verkauf von Investmentfonds die „wesentlichen Anlegerinformationen“ zur Verfügung zu stellen.

Bei Fondsverschmelzungen, die ja in letzter Zeit deutlich häufiger erfolgen,  sollen Anleger zukünftig deutlich umfassender als bisher über die Hintergründe und Auswirkungen auf ihre Anlage informiert werden.

Intransparente Kostenerhöhungen, bei denen eine Information lediglich im Bundesanzeiger erfolgt, sind zukünftig nicht mehr möglich.

Im Jahresbericht einer Fondsgesellschaft müssen außerdem die sogenannten Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen, offen gelegt werden.



Ich hoffe nur, dass das "hehre Ziel" der Verbesserung der Anlegerrechte auch in der Praxis tatsächlich gelingt. Ich habe da so meine Zweifel - und wenn man sich z.B. die Handhabung der "Beratungsprotokolle" beim Wertpapierkauf so anschaut, dürften diese Zweifel sehr berechtigt sein.....

Freitag, 24. Juni 2011

Klassisches zum Wochenende: Der gute alte Aristoteles.....

...sagte: "Das Recht ist nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung, und eben dieses Recht ist es auch, das darüber entscheidet, was gerecht ist."


Vor ein paar Tagen hatte ich eine Dame am Telefon, die sich nach den Rechtsmitteln gegen ein Urteil in 2. Instanz erkundigte. Ihr Anwalt, der den Prozess in beiden Instanzen geführt und verloren habe, habe ihr geraten, Rechtsmittel einzulegen ( "auch irgendetwas mir R...?"), aber sie hatte ihm gesagt, dass wolle sie nicht.
 
Hhhhhmmmm....Nach kurzem Abfragen des relevanten Datums (Zustellungsdatum des Urteils beim Anwalt) war klar, dass die Rechtsmittelfrist längst abgelaufen war. Der Kollege hatte ordnungsgemäß auf die Frist und die Folgen eines Verstreichens dieser Frist hingewiesen.
 
Die Dame wird also mit dem ergangenen Urteil leben müssen. Dabei kann ich - unterstellt, der mir geschilderte Sachverhalt ist korrekt - gut nachvollziehen, dass sie das Urteil und die Tatsache, dass man jetzt nichts mehr "dagegen machen" kann, als ungerecht empfindet....

Mittwoch, 22. Juni 2011

Verträge sind einzuhalten - Kreditkündigung einmal anders ?

Kreditkündigungen werden oft durch Banken ausgesprochen - aber keinesfalls immer. Kündigt der Kunde den (mit einer bestimmten Laufzeit versehenen) Kreditvertrag, verlangt die Bank in aller Regel für ihr Entgegenkommen eine "Entschädigung".

In Süddeutschland wurde jetzt ein interessanter Fall verhandelt: Obwohl der Kunde bereit war, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, wollte die Bank ihn nicht aus dem Kreditverhältnis entlassen. Der Kunde kam auf eine clevere Idee: er beantragte einen weiteren Kredit bei der Bank, ohne einen Verwendungszweck dafür anzugeben. Die Bank bewilligte diesen Kredit - wen wundert´s - nicht. Daraus leitete der Kunde ein berechtigtes Interesse für eine Kreditkündigung ab, das jedoch von der Bank nicht akzeptiert wurde.

Über Wirsamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung hat jetzt das Landgericht zu entscheiden, das Urteil wird Mitte Juli erwartet.

Ich frage mich bei dem ganzen allerdings: was bewegt die Bank dazu, einen Kunden "mit aller Gewalt" halten zu wollen, wenn sie doch Darlehensvaltua zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung erhalten soll ? Und vor allem: was wird das - unterstellt die Kündigung des Kundens ist unwirksam -zukünftig für ein "Vertrauensverhältnis" zwischen Kunde und Bank ??

Sonntag, 19. Juni 2011

Trommeln gehört zum Handwerk....

....dachte ich mir, als ich heute zufällig auf der Homepage eines Kollegen landete.

Dem Foto nach ist der Kollege deutlich jünger als ich. Er führt keinen Fachanwaltstitel. Allerdings hat er auf der HP eine "Gegnerliste" eingestellt, die beeindruckend ist: über vierhundert verschiedene Banken und Fonds (alles,was auf dem "Markt" Rang und Namen hat) sind dort aufgelistet - gegen alle will er (wohlgemerkt als Einzelanwalt) schon vorgegangen sein.

Klickt man aber z.B. auf den Menüpunkt "Beluga Shipping" ist dort nicht einmal vermerkt, dass die Gesellschaften der Gruppe schon seit einiger Zeit insolvent sind.

Außerdem darf man natürlich nicht vergessen, dass viele Banken wie die Commerzbank, die Deutsche Bank, die City- bzw. Targobank häufiger als Gegner vorkommen.

Ich bin also schon ein bisschen neidisch - ich weiß nur noch nicht, worauf : auf die vielen tollen Mandate, die der Kollege akquiriert hat - oder auf das geniale ( wenn vielleicht auch nicht wahrheitsgemäße) Selbstmarketing ..!

Freitag, 10. Juni 2011

Klassisches zum Wochenende: "Timeo Danaos et dona ferentes" (Vergil)

"Ich fürchte die Danaer (Griechen), auch wenn sie Geschenke bringen", sagte der Priester Laokoon, als er die Trojaner vor dem Holzpferd warnte, das die Griechen nach ihrem (vermeintlichen) Rückzug vor den unbezwingbaen Mauern Trojas hinterließen.

Heute erhielt ich Post von einer Fondsgesellschaft, gegen die ich für einen Mandanten Ansprüche geltend mache. Anspruchsgründe: Prospektfehler, falsche Beratung, unterlassene Aufklärung über Provisionen - das ganze "Programm". In der Regel gerät die Geltenmachung solcher Ansprüche zu einer zähen, langwierigen Angelegenheit -die Gesellschaften (und Banken) wähnen sich am längeren Hebel und sitzen die Sache aus.

Anders in diesem Fall: die Fondsgesellschaft erfüllt alle Ansprüche bereits nach dem ersten Schreiben - schön für den Mandanten, aber ich bin mißtrauisch und werde mir insbesondere den Prospekt nochmals gaaanz genau anschauen.....

Montag, 6. Juni 2011

Die Deutsche Bank AG und die Kulanz

Wie berichtet, verfolgt die Deutsche Bank AG zwei Mahnbescheide wegen (angeblicher) Vorfälligkeitsentschädigung gegen meine Mandanten nicht weiter und hat mitgeteilt, dass keine Forderungen mehr gegen meine Mandanten bestehen.  http://rainanjauelhoff.blogspot.com/2011/05/blod-gelaufen-und-wieder-die-deutsche.html

Ich habe der Deutschen Bank also die Kosten für meine Tätigkeit im Mahnverfahren in Rechnung gestellt. Tasächlich wurde einige Tage später der geforderte Betrag meinem Konto gutgeschrieben. Im Verwendungszweck steht: "KULANZZAHLUNG in Sachen XY".  Wenn ein Antragsteller im Mahnverfahren den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nach  Widerspruch des Antragsgegners zurück nimmt bzw. innerhalb von 6 Monaten nicht das Klageverfahren betreibt, ist dieser gesetzlich verpflichtet, dem Antragsgegner die entsprechenden Kosten auf Antrag zu erstatten.

Für eine "Kulanzzahlung" ist da also überhauupt kein Raum - aber die Deutsche Bank AG interpretiert ja Gesetze gern ´mal auf ihre ganz eigene Art......

Mittwoch, 1. Juni 2011

BELUGA - der Wal liegt im Sterben

Insolvenzverfahren über Firmen der BELUGA - Gruppe  vor dem Amtsgericht Bremen (Insolvenzgericht) eröffnet:

Beluga Chartering GmbH, 501 IN 4/11
Beluga Fleet Management GmbH & Co. KG, 501 IN 6/11
Beluga Shipping GmbH, 501 IN 5/11
BELUGA Shipping GmbH & Co. KG MS "Beluga Moderation", 501 IN 26/11

Da verweise ich doch auf einen "alten" Blog-Beitrag von mir:  "BELUGA - ein Wal in Nöten" http://bit.ly/g6TCZZ

Dienstag, 31. Mai 2011

Kein Märchen aus 1001 Nacht - Gründungskommanditistin des Dubai 1000 Hotel-Fonds GmbH & Co. KG insolvent

Der "Dubai 1000 Hotel-Fonds GmbH & Co. KG" hat bisher wohl nur den Fondsinitiatoren und deren Partnern Freude gemacht, nicht aber den Anlegern. Mehrere Schadensersatzklagen wurden angestrengt, die den Anlegern zu nicht unerheblichen Teilen auch Schadensersatz zugesprochen haben. 


Bei der Durchsetzung / Vollstreckung gab es jetzt vor kurzem einen Rückschlag: über das Vermögen der Gründungskommanditistin, der  L&R Treuhandgesellschaft mbH, Ruhralle 9, 44139 Dortmund (AG Dortmund, HRB 23036), vertr. d.: Markus Lachs, Walpodenstr. 19, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde am 21.04.2011 das Insolvenzverfahren am Insolvenzgericht Mainz (Akz.: 280 IN 21/11) eröffnet.


Gläubiger haben jetzt  noch die Möglichkeit, ihre (titulierten) Forderungen bis zum 18.07.2011 beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Petereit, GF 48, Kaiserstraße 24a,  55116 Mainz, Tel.: 06131/626080, Fax: 06131/6260813 anzumelden, damit sie zumindest an einer Insolvenzquote teilnehmen können.


Am Montag, 20.06.2011, 10:45 Uhr, findet im Amtsgericht Mainz, Saal 75, Gebäude B, Ernst-Ludwig Straße 7, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung statt. Gläubiger sollten diese Gelegenheit wahrnehmen, die  Entwicklung des Verfahrens aus erster Hand vom Insolvenzverwalter zu erfahren. Dabei kann man sich natürlich auch vertreten lassen.

Sonntag, 29. Mai 2011

Deepsea Oil Explorer - Abenteuer auf hoher See

Nicht nur Investitionen in Immobilen, Schiffen oder Windparks werden dem Anleger über offene oder geschlossene Fonds angeboten - wer es exotisch mag, konnte im Jahr 2008 in eine Ölplattform vor der Küste Brasiliens investieren: die Hamburger Emissionshäuser HCI und MLP legten die HCI bzw. MLP Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG auf (Anlagevolumen 210 Millionen US-Dollar, ca. 160 Millionen Euro). Die Ölbohrplattform sollte im Juni 2010 fertig gestellt sein, ist es bis heute allerdings nicht. Die Gesellschaften haben bereits bekannt gegeben, dass es für die nächsten sieben Jahre keinerlei Ausschüttungen geben wird.

Dies und die insgesamt unsichere Entwicklung des Fonds (der z.B. ungewöhnlich hohe "Weichkosten" hat und deshalb nur schwer in die Gewinn- und damit Ausschüttungszone kommen kann) bewegen Anlager dazu, die Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Fonds prüfen zu lassen.

Dabei können sowohl die "klassischen" Beratungsfehler z.B. wegen mangelnder Risikoaufklärung oder verschwiegener Provisionszahlungen gegenüber den beratenden (eigentlich: verkaufenden) Banken und Anlageberatern Ansätze bieten, als auch Fehler der Treuhänderin oder Fehler im Prospekt (Emissionsprospekt) selbst. Prospektfehler verjähren jedoch nach §13 Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit § 46 Börsengesetz  drei Jahre nach Veröffentlichung des Prospektes, bei den Deep Sea Oil Explorer - Fonds am 10.06.2011.

Die Verjährung bezieht sich allerdings ausdrücklich nur auf die Prospektfehler. War (auch) die Beratung fehlerhaft, muss im Einzelfall überprüft werden, ob der Schadensersatzanspruch verjährt ist.

Mittwoch, 25. Mai 2011

Unternehmensanleihen.....

.....sind zur Zeit "hoch" im Kurs. Sie bieten zumeist attraktive Zinskupons und es gibt Anleihen für risikofreudige und sicherheitsorientiere Anleger - und alles dazwischen. Auch Unternehmensanleihen werden vielfach extern geratet und an den Börsen (oft nur regional) gehandelt.

Vor  einiger Zeit habe ich über "mündelsichere Unternehmensanleihen" einen Aufsatz geschrieben, der in Ausgabe 1/2011 der Zeitschrift "Mittelstand und Recht" und auf unserer Homepage veröffentlich ist:

 http://www.brennecke-partner.de/190805/Unternehmensanleihen---muendelsicher

Dienstag, 24. Mai 2011

Die neuen "Öffnungszeiten"

Nachdem ich das ein oder andere Mal über Fonds geschrieben habe, wurde ich gefragt, wie lange denn Immobilienfods eigentlich die Rücknahme der Anteile aussetzen können und welche Fonds davon betroffen sind.

Immobilienfonds dürfen bis zu 2 Jahren die Rücknahme der Anteile aussetzen. Haben sie danach immer noch nicht genügend Liquidität geschaffen, werden sie abgewickelt.

Abgewickelt werden:
1. DEGI Europa (Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft, DE0009807800)
2. KanAm US-grundinvest (KanAm Grund Kapitalanlageges. mbH, DE0006791817)
3. Morgan Stanley P2 Value (Morgan Stanley Real Estate Investment GmbH, DE000A0F6G89)

Auch die Anteile dieser Fonds werden z.Zt. an der Börse gehandelt, allerdings mit erheblichen Abschlägen. Beispiel: am 24.05.2006, also vor 5 Jahren, betrug der Preis für den  Morgan Stanley P2 Value Euro 51,12 - gestern Euro 15,01.

Rücknahme ausgesetzt haben:
1. AXA Immoselect (DE0009846451), letzter Termin zur Wiederöffnung: 12.11.2011
2. CS Euroreal (DE0009805002), letzter Termin zur Wiederöffnung: 19.05.2012
3. DEGI International (DE0008007998, letzter Termin zur Wiederöffnung: 16.11.2011
4. KanAm grundinvest (DE0006791809, letzter Termin zur Wiederöffnung: 07.05.2012
5. SEB ImmoInvest (DE0009802306), letzter Termin zur Wiederöffnung: 06.05.2012
6. UBS 3 Kontinent (DE0009772681), letzter Termin zur Wiederöffnung: 06.10.2011
7. TMW Immobilien Weltfonds (DE000A0DJ328), letzter Termin zur Wiederöffnung: 08.02.2012
8. UniImmo Global (DE0009805556), letzter Termin zur Wiederöffnung: 17.03.2013
9.  und ganz aktuell: db ImmoFlex (DE000DWS0N90),  letzter Termin zur Wiederöffnung: 15.05.2013

Diese Liste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit - und es steht zu befürchten, dass sie zukünftig noch erweitert werden muss.

Anteile dieser Fonds sind übrigens dem Vernehmen nach an den Börsen z.Zt. beliebte Kaufobjekte, eben wegen der sehr niedrigen Preise. Die Käufer setzen entweder darauf, dass der entsprechende Fonds wieder öffnet und die Anteile im Preis steigen oder darauf, dass bei einer Abwicklung durch Verkauf der Immobilien der Anteil am Verkaufserlös höher ist als der jetzt investierte Betrag. Es bedarf ja wohl keiner Betonung, dass ein solches Investment nur etwas für erfahrene und risikofreudige Anleger ist......

Montag, 23. Mai 2011

Das kann knapp werden - Verjährung bei Fonds

Fondsbeteiligungen bereiten zur Zeit vielen Anlegern Sorge. Etliche, auch sog. „große“, Immobilienfonds haben die Rücknahme der Anteile weiterhin ausgesetzt, einige werden liquidiert. Aber auch diejenigen, die weder die Rücknahme ausgesetzt haben, noch liquidiert werden, machen den Anlegern nicht unbedingt Freude. Das gilt natürlich für ebenso für „Schrottimmobilien“, Zertifikate, etc.


Da läge es ja nahe, einmal von fachkundiger Seite prüfen zu lassen, ob sich der Anleger über Falschberatung beim Verkauf oder Fehlern in den Prospekten im Wege des Schadensersatz von den Beteiligungen trennen kann und / oder u.U. Verluste ersetzt bekommt.

Das ist natürlich eine Entscheidung die sorgsam überlegt werden will: (Fach-)Anwälte kosten Geld; Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Anlagegeschäften oft nicht – und niemand will zu den Verlusten noch „Geld drauflegen“. Da ist man als Anleger geneigt, diese Überprüfung auf die lange Bank zu schieben.

Es gibt dabei jedoch eine Gefahr, die keinesfalls unterschätzt werden darf: die VERJÄHRUNG !

Die Verjährungsfristen im Kapitalanlagerecht sind recht kompliziert: während gewisse Ansprüche (jedenfalls für Geschäfte vor dem 05.08.2009 ) innerhalb von drei Jahren seit Kauf verjähren und zwar unabhängig davon, ob der Anleger in dieser Zeit überhaupt von einem Schaden erfahren hatte (§ 37a WpHG a.F.), unterliegen z.B. Ansprüche aufgrund der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH erst im Rahmen der sog. „Regelverjährung“ von drei Jahren ab Kenntnis der haftungsbegründenden Umstände und der Person der Anspruchsgegner (bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis) der Verjährung.

Seit der Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 gibt es dabei jedoch eine Kappungsgrenze nach oben: Ansprüche aus Schäden aus Falschberatung verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren von ihrer Entstehung an, d.h. für Ansprüche, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 Verjährung ein.

Die Verjährung – und damit die Nichtdurchsetzbarkeit – eines Anspruchs kann nur dadurch vermieden werden, dass gegen die Bank- oder Kapitalanlagegesellschaft ein gerichtliches Verfahren betrieben wird oder die Gegenseite ausdrücklich auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung verzichtet. Dabei ist darauf zu achten, dass die Klage oder der Mahnbescheid grundsätzlich am 31.12.2011 bereits der Bank oder Fondsgesellschaft zugestellt sein muss (also auch der Vorschuss an Gerichtskosten eingezahlt sein muss).

Bedenkt man, dass gerade bei lange zurück liegenden Anlagegeschäften oft intensive Tatsachenerforschung notwendig ist, die eine Menge Zeit kostet, bevor beurteilt werden kann, ob tatsächlich Ansprüche bestehen, dann wird schnell klar: die Zeit ist knapp !

Hier kann sich tatsächlich die alte Weisheit bewahrheiten: Zeit ist Geld……

Freitag, 20. Mai 2011

Anwaltsgebühren - heute ´mal extrem

Immer ´mal wieder sind die vom Anwalt in Rechnung gestellten Honorare heftiges Streitthema. Hierzu eine kleine Geschichte, die ich allerdings nicht erlebt habe, sondern mir „zugespielt“ wurde. Die Geschichte soll auf einem Bericht der ZDF-Sendung FRONTAL 21 beruhen:


„Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften.

Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht: die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.


Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.


Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.“

Ich kann verstehen, dass die meisten Menschen dieses Honorar nicht angemessen finden, wenn man einmal den tatsächlichen Aufwand des Kollegen betrachtet. Andererseits arbeiten viele Kollegen in vielen Sachen noch nicht einmal kostendeckend, wenn über das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet wird.

Deshalb vereinbare ich mit meinen Mandanten zumeist ein Zeithonorar. Da zahlt der Mandant nur für die Zeit, die ich tatsächlich in dem Mandat arbeite – nicht mehr, aber auch natürlich nicht weniger. Das ist fair und für den Mandanten wesentlich besser nachvollziehbar, als irgendwelche Gebührenziffern aus dem Gesetz.

Bei der Honorarabrechnung solcher Mandate kann man dann „nur“ noch darum streiten, ob der Anwalt tatsächlich sieben Stunden für das Diktat eines zweiseitigen Schriftsatzes ansetzen darf…….

Mittwoch, 18. Mai 2011

"Blöd gelaufen" - und wieder die Deutsche Bank AG

Ich will ja meine geschätzten Leser nicht langweilen, muss aber noch einmal auf die Geschichte meiner Mandanten zurück kommen, die sich mit der Deutsche Bank AG wegen der Vorfälligkeitsentschädigung für einen nicht abgerufenen Kredit streiten (s. auch: http://rainanjauelhoff.blogspot.com/2011/04/einen-untauglichen-versuch-der-deutsche.html ).

Nachdem tatsächlich wegen der restlichen, knapp Euro 6.000,00 Mahnbescheid beantragt wurde - gegen den ich natürlich Widerspruch eingelegt habe - kommt heute ein Schreiben der Deutschen Bank:

"....Schreiben wir Ihren Mandanten Betrag Euro x,xx aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gut. Das Baukonto 11/123456789 ist damit ausgeglichen und wird geschlossen. Wir werden keine Forderungen mehr gegen Ihre Mandanten erheben."

Aber jetzt werde ich Forderungen gegen die Deutsche Bank AG erheben: da dies faktisch einer Rücknahme des Mahnbescheides gleichkommt, werde ich mein Honorar für die Tätigkeit im Mahnverfahren der Bank in Rechnung stellen und ggf. vom Gericht im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Im Falle der Nichtzahlung könnte ich dann gegen die Bank sogar vollstrecken - es wäre mir natürlich eine besondere Freude , in die Zentrale den Gerichtsvollzieher zu schicken ;-)

"Blöd gelaufen, liebe Deutsche Bank AG !!"

Mittwoch, 11. Mai 2011

Anlageberater insolvent - das unterschätzte Problem

Anlageprodukte wie Immobilienfonds, Schifffonds, Medienfonds, Zertifikate etc. werden den Kunden nicht nur von ihren Banken bzw. den dortigen Beratern oder großen Gesellschaften verkauft. In Deutschland gibt es sehr viele freie Finanzberater, die sich auch Anlageberater oder Vermögensberater nennen.

Viele von ihnen sind seriös, gut ausgebildet und handeln tatsächlich im Interesse ihrer Kunder - viele aber auch nicht. Natürlich haftet auch der freie Berater, wenn er den Anleger fehlerhaft berät oder Kick-Backs und Provisionen verschweigt. Er hat Schadensersatz zu leisten. Viele Anleger sind inzwischen erfolgreich vor Gericht gegen ihren (ehemaligen) Berater vorgegangen.

Anders als Banken verfügen die freien Anlageberater aber in der Regel über deutlich weniger Vermögen, aus dem der Schadensersatz geleistet werden kann. Die Summen, die zu zahlen sind, werden schnell sehr groß - der Berater muss u.U. Insolvenz anmelden. Eine verpflichtende Versicherung gegen solche Schäden gibt es für Anlage- und Vermögensberater nicht.

Der geschädigte Anleger hat also nochmals in Gerichts- und Anwaltskosten investiert und hat der  Anleger zwar einen Titel in der Hand - der aber im wahrsten Sinne des Wortes wertlos ist.

Eine verpflichtende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (wie z.B. bei Rechtsanwälten, Ärzten oder Hebammen) würde dem Anleger hier helfen.

DAS wäre doch ´mal eine Verbesserung des Anlegerschutzes, dass der Gesetzgeber in Angriff nehmen könnte......

Freitag, 15. April 2011

Einen untauglichen Versuch der Deutsche Bank AG….

…..Kunden bzw. meine Mandanten einzuschüchtern, stellt folgendes Vorgehen dar:


Wie berichtet verlangt die Deutsche Bank AG von meinen Mandanten (noch) ca. 6.500,00 Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Es gibt Schriftverkehr mit ausführlichen Begründungen, weshalb keine weiteren Zahlungen geleistet werden, eine ordnungsgemäße Vollmacht und die Mitteilung, dass ich im Fall eines gerichtlichen Verfahrens zustellungsbevollmächtigt bin.

Und was tut die Deutsche Bank AG ? Veranlasst unzulässiger Weise, dass meine Mandanten einen negativen Schufa-Eintrag erhalten. Das ist deshalb unzulässig, weil nur unwidersprochene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen überhaupt gemeldet werden dürfen.

Während meine Mandanten noch versuchen, den Eintrag direkt bei der Schufa löschen zu lassen ( was naturgemäß eine Zeit dauert), verweigert eine andere Bank aufgrund des Schufa-Eintrages die Eröffnung eines neuen Kontos.

Jetzt ruft auch noch die Mandantin an und teilt völlig aufgelöst mit, dass Ihr und Ihrem Mann ein Mahnbescheid der Deutsche Bank AG zugestellt wurde.

Ich kann mir das tatsächlich nur so erklären, dass die Deutsche Bank AG versucht, die Mandanten einzuschüchtern. Ich fürchte, dass wird Ihnen bei einigen Kunden auch gelingen. Aber nicht bei meinen Mandanten !

Mittwoch, 13. April 2011

Vom Insolvenzverwalter bestrittene Forderungen…..

können manchmal sogar schneller zu einer Zahlung führen.


Kürzlich habe ich einen Mandanten, der mit seinen Filialbetrieben Insolvenz anmelden musste, in der ersten Gläubigerversammlung vertreten. Diese Gläubigerversammlung war zugleich der erste Prüfungstermin, d.h. bis zu diesem Termin sollten alle Gläubiger dem Insolvenzverwalter mitteilen, welche Forderungen sie in welcher Höhe haben und worauf diese Forderungen beruhen. Angemeldet waren ca. 120 Forderungen in Höhe von ca. Euro 2.000.000,00, darunter einige Arbeitnehmerforderungen auf ausstehenden Lohn. Etliche Arbeitnehmer waren auch persönlich anwesend.

Der Insolvenzverwalter bestritt einige dieser Forderungen der Höhe nach und zwar ca. in Höhe eines Viertels der angemeldeten Forderungen. Heftiges Geraune und Getuschel unter den Anwesenden. Diejenigen, deren Forderungen in voller Höhe anerkannt worden waren, hatten ein überlegenes Lächeln auf den Lippen.

Nach Erläuterung durch den Verwalter änderten sich jedoch die Mienen: der Verwalter erklärte, dass der bestrittene Teil der Forderung Arbeitslohn aus der Zeit darstellt, in der zwar das Insolvenzverfahren schon eröffnet, der Betrieb aber noch durch den Verwalter fortgeführt wurde. Damit sind diese Forderungen sog. „Masseschulden“, die vorab aus der Insolvenzmasse gezahlt werden müssen und zwar sofort und in voller Höhe. Der nicht gezahlte Lohn aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist dagegen eine klassische Insolvenzforderung, wird nur in Höhe der Quote (in diesem Fall ca. 3 %) bedient und das auch erst zu einen späterem Zeitpunkt.

Beispiel: Arbeitnehmer 1 meldet Euro 1.000,00 zur Tabelle an, der Insolvenzverwalter erkennt die Forderung in voller Höhe an. AN 1 erhält also – u.U. erst nach Jahren – ca. Euro 30,00. Arbeitnehmer 2 meldet auch Euro 1.000,00 an, der Insolvenzverwalter bestätigt nur in Höhe von Euro 500,00, der Rest sei Masseschuld. AN 2 erhält 500,00 sofort und ca. Euro 15,00 im Lauf des Insolvenzverfahrens.

Da kann einem das Lächeln auf den Lippen schon gefrieren……

Freitag, 1. April 2011

Deutsche Bank AG: Immer schön 08/15 -

..scheint dort die Devise zu sein.

Ich streite mich mit der Bank für meine Mandanten um die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung. Gefordert waren rd. Euro 15.000,00, gut Euro 3.500,00 sind meiner Auffassung nach gerechtfertigt. Diese Summe haben meine Mandanten bereits gezahlt.

Die Bank will jetzt noch rd. Euro 6.500,00 - wie sie auf diese Summe kommt, bleibt ihr Geheimnis. Auch Nachfragen konnten dieses Geheimnis nicht erhellen.

Da regelmäßig standatisierte Mahnschreiben meine Mandanten erreichten ( die trotz Vorliegen der anwaltlichen Vollmacht übrigens immer direkt an die Mandanten geschickt wurden ), habe ich der Deutschen Bank Mitte Januar mitgeteilt, dass meine Mandanten keine weiteren Zahlungen leisten werden. Man möge klagen.

Heute erhalte ich ein (ebenfalls standardisiertes) Schreiben einer Inkasso-Firma, die bei ausbleibender Zahlung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren droht. Diesem Schreiben ist übrigens keine Vollmacht beigefügt. Interessant auch, dass die Inkasso-Firma ihren Sitz an der selben Adresse hat, wie die Abteilung der Bank, die die Angelegenheit bis jetzt bearbeitet hat....

Man mache sich klar: es gibt seit Juli 2010 Schriftwechsel, die Schuldner (aus Sicht der Bank) sind anwaltlich vertreten - aber die Deutsche Bank weicht nicht vom "üblichen Weg"  ab.

Wenn alle Kunden dort so individuell betreut werden........

Donnerstag, 24. März 2011

Kleiner König "Kalle Wirsch" - die Bremer Landesbank

Wer kennt ihn nicht - den kleinen König Kalle Wirsch - der alles kann und darf....

Auch in der Bankenlandschaft gibt es ein Exemplar dieser Gattung: die Bremer Landesbank. Während Banken - sogar die "allmächtige" Deutsche Bank AG - gegen ihre Kunden erst mit Hilfe der Gerichte einen Titel erstreiten müssen (so sie denn nicht schon im Besitz eines Titels sind, z.B. einer notariellen Urkunde), gilt das  für die Bremer Landesbank nicht, sie kann sich ihre Titel selbst schaffen:

Das Selbsttitulierungsrecht der Bank beruht auf einem noch aus 1933 stammenden Gesetz, nämlich § 21 S. 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (in der Folge: StaatsbankG). Dieses Gesetz wurde durch § 78 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) nach Inkrafttreten des Grundgesetzes bestätigt.


§ 21 StaatsbankG:

"Die Kreditanstalt hat das Recht, die Erfüllung ihrer Ansprüche aus Darlehen oder sonstigen Forderungen durch Zwangsvollstreckung zu erzwingen. Ihr Antrag ersetzt bei Zwangsvollstreckungen in das bewegliche und in das unbewegliche Vermögen den vollstreckbaren Titel."

In einem Fall klagte ein Kunde gegen die Vollstreckung aus einem dieser selbstgeschaffenen Titel. Das Landgericht wies die Klage ab. Der Kunde legte Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein. Dieses hält das Selbsttitulierungsrecht der Bank für verfassungswidrig.  Das OLG hat daher das Verfahren ausgesetzt und es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:
Die Vorschrift sei weder mit dem Justizgewährungsanspruch aus Art. 20 GG noch mit dem Rechtsprechungsmonopol aus Art. 92 GG zu vereinbaren. Das Schaffen von Vollstreckungstiteln gehöre zum Kernbereich der dem Richter übertragenen Rechtsprechung. Außerdem sieht das Gericht einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, denn das Gesetz gilt nicht für alle Kreditinstitute, so dass die Bremer Landesbank durch dieses Gesetz gegenüber Mitbewerbern bevorzugt werde (OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.3.2011, 8 U 139/10).


Was lernen wir daraus ? Nicht nur im Nahen Osten wird den kleinen Königen der Garaus gemacht.....

Dienstag, 22. März 2011

BGH verurteilt Deutsche Bank - SWAP sei Dank (Teil 1)

Soeben kommt es über die Ticker: der BGH hat die Deutsche Bank zum Schadensersatz wegen Falschberatung beim Verkauf eines Swaps zum Schadensersatz verurteilt.

Dies ist das erste Urteil des BGH, das einen Swap betrifft. Bisher gab es nur Urteile von Oberlandesgerichten und auch die fielen nicht eindeutig aus.

Natürlich muss das Urteil, das noch nicht im Volltext vorliegt, jetzt genau "untersucht" werden - aber die Chancen für Mittelständler und Kommunen in ähnlichen Verfahren ( auch für einige meiner Mandanten), sind jedenfalls deutlich gestiegen. Bleibt zu wünschen, dass jetzt noch mehr Geschädigte den Mut finden, gegen Banken, die sie in die Spekulationsgeschäfte gelockt haben, auch gerichtlich vorzugehen.

Montag, 21. März 2011

Hohe Zinsen für Tagesgeld - sichere Geldanlage ?

Viele kennen den Spruch: je höher die Zinsen, desto größer das Risiko - eine Aussage, die grundsätzlich nach wie vor zutreffend ist.

Für Guthaben, die auf einem Tagesgeld - oder Festgeldkonto "geparkt" werden, gibt es zur Zeit leider nur geringe Zinsen. Allerdings zahlen auch hier einige Banken mehr als andere. "Aber Tagesgeld ist doch Tagesgeld  und deshalb immer sicher???" fragt sich so macher Anleger.

Hier drängt sich die gute alte Radio-Eriwan-Antwort auf : "Im Prinzip schon - aaaber...."
Tagesgeldanlagen sind nur so sicher, wie das Institut, dem Sie ihr Geld anvertrauen, liquide ist. Geht die Bank "pleite", kann es passieren, dass die angelegten Gelder verloren sind. Im Prinzip gibt der Anleger dem Institut sein Geld als Darlehen, das zurückgezahlt werden soll.

Daher ist zur Vorsicht zu raten, wenn das Geld bei einer gänzlich unbekannten oder "jungen" Bank angelegt werden soll. Auch exotische Namensschöpfungen sollten zunächst einmal kritisch beäugt werden - oder wissen Sie, was oder wer sich hinter der "Advanzia Bank" verbirgt ? (Eine Direktbank mit Sitz in Luxemburg, seit 2006 am Markt, Mitarbeiter per 31.12.2009 : 50, Quelle: Interneauftritt der Advanzia Bank S.A.)

Genau überlegen sollte man sich auch, ob man sein Geld einer ausländischen Bank anvertraut. Dies gleich aus zwei Gründen: Nur innerhalb der Europäischen Union besteht die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von zur Zeit Euro 100.000,00 (seit Januar 2011). In Deutschland und vielen anderen anderen Ländern besteht darüber hinaus noch eine "freiwillige" Einlagensicherung über Bankenfonds. Dabei besteht aber natürlich das Risiko, dass diese Einrichtungen ebenfalls zahlungsunfähig werden.

Und selbst wenn das Institut, dem man sein Geld anvertraut hat, der gesetzlichen Einlagensicherung unterfällt, müssen die Rechte meist in dem Staat geltend gemacht werden, in dem das Institut seinen Sitz hat - und zwar auch nach dortigem Recht. Die Erfahrung zeigt: das kann sehr lange dauern und mit exorbitanten Kosten verbunden sein ! Viele erinnern sich sicher noch an die Fernsehbilder aus Island, als Anleger vor Ort versuchten, ihre Gelder von der Kaupthingbank zurück zu erhalten.

Deshalb: auch beim Tagesgeld oder Festgeld genau überlegen, wem man sein Geld anvertraut - und im Zweifel lieber auf ein paar "Zinslein" verzichten.....

Dienstag, 15. März 2011

Versteckte Gebühren bei Investment- und Immobilienfonds

Berlin ist ja - wie Hamburg, München und viele andere Orte - immer eine Reise wert. Deshalb habe auch ich mich ´mal wieder auf den Weg in die Hauptstadt gemacht.....

Berlin ist aber auch eine der "Hauptstädte" in Sachen Investment- und Immobilienfonds. Viele Gesellschaften haben hier ihren Sitz, viele Anleger haben Geld in Fonds liegen.

Abgesehen von vielen anderen Risiken, die eine Geldanlage in Fonds in sich bergen können, werden den Anlegern eine erkleckliche Menge an Gebühren abgenommen - oft von den Anlegern unbemerkt. Ausgewiesen in den Prospekten und Hochglanz-Flyern werden Ausgabeaufschlag (in der Regel bis zu 5%, ich habe aber schon 8% gesehen), Verwaltungsgebühr (bis zu 2%) und Gebühren, die anfallen, wenn innerhalb des Fonds "umgeschichtet" wird.

Daneben werden oft noch "Fixgebühren", Gebühren für "unerwartete Kosten", Rückgabegebühren oder Erfolgsgebühren erhoben. Dabei definiert die Gesellschaft ihren Erfolg auch noch selbst: schneidet z.B. der Fonds besser ab als ein vorher festgelegter Index ( und ist dies als "Erfolg" beschrieben ), kann der Fonds selbst Verluste machen - und dennoch wird die Erfolgsgebühr fällig, wenn nur der Index noch schlechter gelaufen ist.

Diese Gebühren werden oft in den Prospekten so versteckt, dass der juristische Laie sie kaum selbst finden kann.

Da jedoch eine Verpflichtung besteht, den Anleger über die entstehenden Kosten zu informieren, können Anleger wegen der versteckten Kosten ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, die bis zur Rückabwicklung des Fondskaufes gehen können.

Dienstag, 8. März 2011

BELUGA - ein Wal in Nöten

Nein - dieser Blog beschäftigt sich auch zukünftig nicht mit "Tierrecht" ! Zwar ist der Beluga ein beeindruckendes Tier, allerdings noch nicht gerichtsbekannt, soweit ich weiß....

Der Beluga fungiert jedoch auch als Namensgeber einer Reederei aus Bremen, der Beluga Shipping GmbH. Diese Reederei, bestehend aus z.Zt. 72 Schiffen, transportiert vor allem schwere Güter, z.B. technische Anlagen, Lokomotiven oder Teile von Kraftwerken.

Die Beluga Shipping GmbH hat finanzielle Probleme, fährt sozusagen in schwerer See. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Gründer und "beurlaubten" Geschäftsführer sowie gegen weitere Führungskräfte wegen schweren Betrugs.

Warum dies ein Thema für diesen Blog ist ? Nun, etliche Schiffe der Beluga Shipping GmbH sind durch Fonds finanziert - mit anderen Worten: durch Kapitalanleger. Allein das Hamburger Emissionshaus HCI verzeichnet nach eigenen Angaben in 17 (!) Fonds insgesamt 20 an Beluga vercharterte Schiffe. Zahlen über die Fondsvolumina sind nicht bekannt. Da Schiffsfonds traditionell nur ab einer höheren Einlagesumme gezeichnet werden, wird es sich bei den meisten Anlegern um ansehnliche Beträge handeln.

In den Sanierungsgesprächen wird von den Anlegern verlangt werden, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Gelingt die Sanierung nicht, dürften die angelegten Gelder vollständig verloren sein......

Ob ein Anleger wegen der Verluste Schadensersatzansprüche gegen das Emissionshaus, das den Fonds aufgelegt hat, oder gegen einen Berater / Vermittler ( z.B. die Bank oder den empfehlenden Steuerberater ) geltend machen kann, ist wie immer in solchen Fällen, eine Frage des Einzelfalls. Aber: der Beluga Wal kann nicht untergehen - und der Anleger sollte sich nicht ohne Gegenwehr von der Beluga Shipping GmbH mit in die Tiefe ziehen lassen !

Freitag, 4. März 2011

Weltweit tätig.....

In Zeiten der modernen Kommunikationsmittel bitten mich auch Menschen, die nicht in Deutschland ansässig sind, um Rechtsrat. So konnte ich schon einem in Frankreich lebendem Deutschen beim Ausstieg aus seinem nach deutschem Recht geschlossenem Leasingvertrag helfen sowie einer schwedischen Gesellschaft aus der Haftung für einen Kredit für ihre deutsche Tochtergesellschaft.

Dank eines Statistiktools weiß ich, dass dieser Blog sogar in Australien abgerufen (und hoffentlich gelesen) wird.

Als ich jetzt aber per E-Mail eine Anfrage aus China erhielt, war ich doch reichlich "baff". Es ging um Schadensersatzansprüche eines Deutsch-Chinesen gegen eine in Deutschland ansässige Online-Bank, die angeblich einige Order nicht bzw. nicht richtig ausgeführt haben soll. Im Anhang dieser Mail waren umfangreiche Unterlagen. Ich teilte dem Herrn mit, dass er bitte zunächst einen Vorschuss überweisen solle.
In der Antwortmail wurde für dieses Ansinnen Verständnis geäußert. Man kenne die allgemein schlechte Zahlungsmoral, habe selbst schon viel Geld in den Vereinigten Arabischen Emiraten verloren und werde den Betrag umgehend über einen Bruder in Bayern anweisen. Außerdem werde man mir Briefaufkleber mit der Anschrift in chinesischen Schriftzeichen zukommen lassen, damit Originalunterlagen ggf. schneller in China ankämen.

Das war vor ungefähr 5 Wochen. Passiert ist bisher - der geneigte Leser wird es ahnen - nichts. Da ich die mir zugesandten Unterlagen bisher nur kurz überflogen hatte, ist mir zwar kein Schaden entstanden, mit Ausnahme der paar Minuten, die ich für die E-Mails aufgewendet habe.

Trotzdem schade - ich wäre doch gern "so richtig" weltweit tätig geworden ! Und vielleicht hätte ich ja zu einer Besprechung nach China fahren müssen.......

Samstag, 19. Februar 2011

Nicht nur die Mühlen der Justiz.....

....mahlen mitunter sehr langsam!

Immobilienfonds - geschlossene und offene - kämpfen zur Zeit mit einigen Schwierigkeiten. Viele haben die Rücknahme der Anteile ausgesetzt, mindestens drei der "großen" werden liquidiert.

Viele Anleger haben Geld verloren. Jeder Fall ist anders und daher ist es verständlich, dass eine Bank Zeit braucht, um den Sachverhalt zu überprüfen, wenn im Zusammenhang mit Immobilienfonds Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung geltend gemacht wurden.

Manchmal habe ich allerdings schon den Eindruck, dass lange Bearbeitungszeiten System haben:

Ich habe für eine Mandantin am 15.11.2010 Ansprüche bei der Commerzbank AG geltend gemacht. Gut einen Monat später erhielt ich eine Eingangsbestätigung in der stand, man bemühe sich um eine Prüfung und bitte um etwas Geduld. Mitte Januar und Anfang Februar habe ich an die Stellungnahme erinnert - NICHTS.

Nach drei Monaten gibt es also immer noch keine Stellungnahme. Meine Mandantin ist 82 Jahre alt - ein Schelm, der Böses dabei denkt !!!

Dienstag, 8. Februar 2011

Die Deutsche Bank, der Swap und die "neue Finanzkrise".....

Heute fand eine Verhandlung vor dem BGH statt, in der es darum ging, ob die Deutsche Bank einem Unternehmen zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil es ihm einen Spread-Ladder-Swap verkauft hat. Bei diesem Produkt wettet der Anleger auf die Differenz zwischen der Entwicklung der langfristigen und der kurzfristigen Zinsen.

Als der vorsitzende Richter des Senates recht deutliche Worte fand, zu welchem Urteil der Senat neigt, erklärte der Anwalt der Deutsche Bank AG, dass das Gericht bei einer Verurteilung der Bank eine zweite Finanzkrise auslöse, da dann auf die Banken erhebliche Schadensersatzansprüche zukämen.

Nun kann man sicherlich darüber diskutieren, ob Banken verpflichtet sind, bei ihren Geschäften ihre Gewinnspannen offen zu legen. Worüber man m.E. aber nicht diskutieren kann, ist die Tatsache, dass diese Produkte  so konstruiert sind, dass der Anleger nahezu "verlieren" MUSS und nahezu keine Chance hat, dies bei Abschluss des Vertrages zu erkennen und sein Risiko zutreffend einzuschätzen.

Die "Drohung" der Deutschen Bank, der BGH würde eine neue Finanzkrise auslösen, zeugt dagegen von einer unglaublichen Arroganz - zumal wenn man bedenkt, welche immensen Summen die Banken (und nicht nur die Deutsche Bank) mit Swaps verdient haben.

Ich weiß nicht, wie der BGH entscheiden wird, aber ich bin sicher - er lässt sich von dieser Arroganz nicht beeinflussen !

Donnerstag, 6. Januar 2011

Das tut doch ´mal gut.....

Ich bekomme viele meiner Mandate auf Empfehlung. Das freut mich natürlich, weil der Empfehlende offensichtlich der Meinung ist, er könne seinen "guten Namen" für mich riskieren.

In einer Sache bekam ich jetzt (zusätzlich) folgende Mail:

"Hallo Frau Uelhoff,
ich habe ein tolles Feedback zu Ihrer Person bekommen. Frau X war mit der Beratung sehr zufrieden, allerdings ist sie noch unschlüssig, ob sie den Weg gehen wird. Es schreckt natürlich ab wenn man/Frau berichtet bekommt, dass es auch in die zweite Instanz gehen könnte - ich nenne das GUTE BERATUNG. Da sollte sich die Y-Bank  mal eine Scheibe von abschneiden :-)

Wie auch immer - vielen Dank "

Ich mache meinen Job ja meistens gern - an solchen Tagen aber besonders !