Donnerstag, 24. März 2011

Kleiner König "Kalle Wirsch" - die Bremer Landesbank

Wer kennt ihn nicht - den kleinen König Kalle Wirsch - der alles kann und darf....

Auch in der Bankenlandschaft gibt es ein Exemplar dieser Gattung: die Bremer Landesbank. Während Banken - sogar die "allmächtige" Deutsche Bank AG - gegen ihre Kunden erst mit Hilfe der Gerichte einen Titel erstreiten müssen (so sie denn nicht schon im Besitz eines Titels sind, z.B. einer notariellen Urkunde), gilt das  für die Bremer Landesbank nicht, sie kann sich ihre Titel selbst schaffen:

Das Selbsttitulierungsrecht der Bank beruht auf einem noch aus 1933 stammenden Gesetz, nämlich § 21 S. 2 des Gesetzes für den Freistaat Oldenburg betreffend die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (in der Folge: StaatsbankG). Dieses Gesetz wurde durch § 78 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) nach Inkrafttreten des Grundgesetzes bestätigt.


§ 21 StaatsbankG:

"Die Kreditanstalt hat das Recht, die Erfüllung ihrer Ansprüche aus Darlehen oder sonstigen Forderungen durch Zwangsvollstreckung zu erzwingen. Ihr Antrag ersetzt bei Zwangsvollstreckungen in das bewegliche und in das unbewegliche Vermögen den vollstreckbaren Titel."

In einem Fall klagte ein Kunde gegen die Vollstreckung aus einem dieser selbstgeschaffenen Titel. Das Landgericht wies die Klage ab. Der Kunde legte Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein. Dieses hält das Selbsttitulierungsrecht der Bank für verfassungswidrig.  Das OLG hat daher das Verfahren ausgesetzt und es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:
Die Vorschrift sei weder mit dem Justizgewährungsanspruch aus Art. 20 GG noch mit dem Rechtsprechungsmonopol aus Art. 92 GG zu vereinbaren. Das Schaffen von Vollstreckungstiteln gehöre zum Kernbereich der dem Richter übertragenen Rechtsprechung. Außerdem sieht das Gericht einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, denn das Gesetz gilt nicht für alle Kreditinstitute, so dass die Bremer Landesbank durch dieses Gesetz gegenüber Mitbewerbern bevorzugt werde (OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.3.2011, 8 U 139/10).


Was lernen wir daraus ? Nicht nur im Nahen Osten wird den kleinen Königen der Garaus gemacht.....

Dienstag, 22. März 2011

BGH verurteilt Deutsche Bank - SWAP sei Dank (Teil 1)

Soeben kommt es über die Ticker: der BGH hat die Deutsche Bank zum Schadensersatz wegen Falschberatung beim Verkauf eines Swaps zum Schadensersatz verurteilt.

Dies ist das erste Urteil des BGH, das einen Swap betrifft. Bisher gab es nur Urteile von Oberlandesgerichten und auch die fielen nicht eindeutig aus.

Natürlich muss das Urteil, das noch nicht im Volltext vorliegt, jetzt genau "untersucht" werden - aber die Chancen für Mittelständler und Kommunen in ähnlichen Verfahren ( auch für einige meiner Mandanten), sind jedenfalls deutlich gestiegen. Bleibt zu wünschen, dass jetzt noch mehr Geschädigte den Mut finden, gegen Banken, die sie in die Spekulationsgeschäfte gelockt haben, auch gerichtlich vorzugehen.

Montag, 21. März 2011

Hohe Zinsen für Tagesgeld - sichere Geldanlage ?

Viele kennen den Spruch: je höher die Zinsen, desto größer das Risiko - eine Aussage, die grundsätzlich nach wie vor zutreffend ist.

Für Guthaben, die auf einem Tagesgeld - oder Festgeldkonto "geparkt" werden, gibt es zur Zeit leider nur geringe Zinsen. Allerdings zahlen auch hier einige Banken mehr als andere. "Aber Tagesgeld ist doch Tagesgeld  und deshalb immer sicher???" fragt sich so macher Anleger.

Hier drängt sich die gute alte Radio-Eriwan-Antwort auf : "Im Prinzip schon - aaaber...."
Tagesgeldanlagen sind nur so sicher, wie das Institut, dem Sie ihr Geld anvertrauen, liquide ist. Geht die Bank "pleite", kann es passieren, dass die angelegten Gelder verloren sind. Im Prinzip gibt der Anleger dem Institut sein Geld als Darlehen, das zurückgezahlt werden soll.

Daher ist zur Vorsicht zu raten, wenn das Geld bei einer gänzlich unbekannten oder "jungen" Bank angelegt werden soll. Auch exotische Namensschöpfungen sollten zunächst einmal kritisch beäugt werden - oder wissen Sie, was oder wer sich hinter der "Advanzia Bank" verbirgt ? (Eine Direktbank mit Sitz in Luxemburg, seit 2006 am Markt, Mitarbeiter per 31.12.2009 : 50, Quelle: Interneauftritt der Advanzia Bank S.A.)

Genau überlegen sollte man sich auch, ob man sein Geld einer ausländischen Bank anvertraut. Dies gleich aus zwei Gründen: Nur innerhalb der Europäischen Union besteht die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von zur Zeit Euro 100.000,00 (seit Januar 2011). In Deutschland und vielen anderen anderen Ländern besteht darüber hinaus noch eine "freiwillige" Einlagensicherung über Bankenfonds. Dabei besteht aber natürlich das Risiko, dass diese Einrichtungen ebenfalls zahlungsunfähig werden.

Und selbst wenn das Institut, dem man sein Geld anvertraut hat, der gesetzlichen Einlagensicherung unterfällt, müssen die Rechte meist in dem Staat geltend gemacht werden, in dem das Institut seinen Sitz hat - und zwar auch nach dortigem Recht. Die Erfahrung zeigt: das kann sehr lange dauern und mit exorbitanten Kosten verbunden sein ! Viele erinnern sich sicher noch an die Fernsehbilder aus Island, als Anleger vor Ort versuchten, ihre Gelder von der Kaupthingbank zurück zu erhalten.

Deshalb: auch beim Tagesgeld oder Festgeld genau überlegen, wem man sein Geld anvertraut - und im Zweifel lieber auf ein paar "Zinslein" verzichten.....

Dienstag, 15. März 2011

Versteckte Gebühren bei Investment- und Immobilienfonds

Berlin ist ja - wie Hamburg, München und viele andere Orte - immer eine Reise wert. Deshalb habe auch ich mich ´mal wieder auf den Weg in die Hauptstadt gemacht.....

Berlin ist aber auch eine der "Hauptstädte" in Sachen Investment- und Immobilienfonds. Viele Gesellschaften haben hier ihren Sitz, viele Anleger haben Geld in Fonds liegen.

Abgesehen von vielen anderen Risiken, die eine Geldanlage in Fonds in sich bergen können, werden den Anlegern eine erkleckliche Menge an Gebühren abgenommen - oft von den Anlegern unbemerkt. Ausgewiesen in den Prospekten und Hochglanz-Flyern werden Ausgabeaufschlag (in der Regel bis zu 5%, ich habe aber schon 8% gesehen), Verwaltungsgebühr (bis zu 2%) und Gebühren, die anfallen, wenn innerhalb des Fonds "umgeschichtet" wird.

Daneben werden oft noch "Fixgebühren", Gebühren für "unerwartete Kosten", Rückgabegebühren oder Erfolgsgebühren erhoben. Dabei definiert die Gesellschaft ihren Erfolg auch noch selbst: schneidet z.B. der Fonds besser ab als ein vorher festgelegter Index ( und ist dies als "Erfolg" beschrieben ), kann der Fonds selbst Verluste machen - und dennoch wird die Erfolgsgebühr fällig, wenn nur der Index noch schlechter gelaufen ist.

Diese Gebühren werden oft in den Prospekten so versteckt, dass der juristische Laie sie kaum selbst finden kann.

Da jedoch eine Verpflichtung besteht, den Anleger über die entstehenden Kosten zu informieren, können Anleger wegen der versteckten Kosten ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, die bis zur Rückabwicklung des Fondskaufes gehen können.

Dienstag, 8. März 2011

BELUGA - ein Wal in Nöten

Nein - dieser Blog beschäftigt sich auch zukünftig nicht mit "Tierrecht" ! Zwar ist der Beluga ein beeindruckendes Tier, allerdings noch nicht gerichtsbekannt, soweit ich weiß....

Der Beluga fungiert jedoch auch als Namensgeber einer Reederei aus Bremen, der Beluga Shipping GmbH. Diese Reederei, bestehend aus z.Zt. 72 Schiffen, transportiert vor allem schwere Güter, z.B. technische Anlagen, Lokomotiven oder Teile von Kraftwerken.

Die Beluga Shipping GmbH hat finanzielle Probleme, fährt sozusagen in schwerer See. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Gründer und "beurlaubten" Geschäftsführer sowie gegen weitere Führungskräfte wegen schweren Betrugs.

Warum dies ein Thema für diesen Blog ist ? Nun, etliche Schiffe der Beluga Shipping GmbH sind durch Fonds finanziert - mit anderen Worten: durch Kapitalanleger. Allein das Hamburger Emissionshaus HCI verzeichnet nach eigenen Angaben in 17 (!) Fonds insgesamt 20 an Beluga vercharterte Schiffe. Zahlen über die Fondsvolumina sind nicht bekannt. Da Schiffsfonds traditionell nur ab einer höheren Einlagesumme gezeichnet werden, wird es sich bei den meisten Anlegern um ansehnliche Beträge handeln.

In den Sanierungsgesprächen wird von den Anlegern verlangt werden, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Gelingt die Sanierung nicht, dürften die angelegten Gelder vollständig verloren sein......

Ob ein Anleger wegen der Verluste Schadensersatzansprüche gegen das Emissionshaus, das den Fonds aufgelegt hat, oder gegen einen Berater / Vermittler ( z.B. die Bank oder den empfehlenden Steuerberater ) geltend machen kann, ist wie immer in solchen Fällen, eine Frage des Einzelfalls. Aber: der Beluga Wal kann nicht untergehen - und der Anleger sollte sich nicht ohne Gegenwehr von der Beluga Shipping GmbH mit in die Tiefe ziehen lassen !

Freitag, 4. März 2011

Weltweit tätig.....

In Zeiten der modernen Kommunikationsmittel bitten mich auch Menschen, die nicht in Deutschland ansässig sind, um Rechtsrat. So konnte ich schon einem in Frankreich lebendem Deutschen beim Ausstieg aus seinem nach deutschem Recht geschlossenem Leasingvertrag helfen sowie einer schwedischen Gesellschaft aus der Haftung für einen Kredit für ihre deutsche Tochtergesellschaft.

Dank eines Statistiktools weiß ich, dass dieser Blog sogar in Australien abgerufen (und hoffentlich gelesen) wird.

Als ich jetzt aber per E-Mail eine Anfrage aus China erhielt, war ich doch reichlich "baff". Es ging um Schadensersatzansprüche eines Deutsch-Chinesen gegen eine in Deutschland ansässige Online-Bank, die angeblich einige Order nicht bzw. nicht richtig ausgeführt haben soll. Im Anhang dieser Mail waren umfangreiche Unterlagen. Ich teilte dem Herrn mit, dass er bitte zunächst einen Vorschuss überweisen solle.
In der Antwortmail wurde für dieses Ansinnen Verständnis geäußert. Man kenne die allgemein schlechte Zahlungsmoral, habe selbst schon viel Geld in den Vereinigten Arabischen Emiraten verloren und werde den Betrag umgehend über einen Bruder in Bayern anweisen. Außerdem werde man mir Briefaufkleber mit der Anschrift in chinesischen Schriftzeichen zukommen lassen, damit Originalunterlagen ggf. schneller in China ankämen.

Das war vor ungefähr 5 Wochen. Passiert ist bisher - der geneigte Leser wird es ahnen - nichts. Da ich die mir zugesandten Unterlagen bisher nur kurz überflogen hatte, ist mir zwar kein Schaden entstanden, mit Ausnahme der paar Minuten, die ich für die E-Mails aufgewendet habe.

Trotzdem schade - ich wäre doch gern "so richtig" weltweit tätig geworden ! Und vielleicht hätte ich ja zu einer Besprechung nach China fahren müssen.......