Dienstag, 22. März 2011

BGH verurteilt Deutsche Bank - SWAP sei Dank (Teil 1)

Soeben kommt es über die Ticker: der BGH hat die Deutsche Bank zum Schadensersatz wegen Falschberatung beim Verkauf eines Swaps zum Schadensersatz verurteilt.

Dies ist das erste Urteil des BGH, das einen Swap betrifft. Bisher gab es nur Urteile von Oberlandesgerichten und auch die fielen nicht eindeutig aus.

Natürlich muss das Urteil, das noch nicht im Volltext vorliegt, jetzt genau "untersucht" werden - aber die Chancen für Mittelständler und Kommunen in ähnlichen Verfahren ( auch für einige meiner Mandanten), sind jedenfalls deutlich gestiegen. Bleibt zu wünschen, dass jetzt noch mehr Geschädigte den Mut finden, gegen Banken, die sie in die Spekulationsgeschäfte gelockt haben, auch gerichtlich vorzugehen.

2 Kommentare:

  1. Nach dem Urteil des BGH glaube ich wieder an Recht und Gerechtigkeit. Bisher konnte die Deutsche Bank nicht mal Bankfachleuten erläutern, wie ihre Abrechnung bei Kündigung der spekulativen Swaps zustande kommt. Solche Derivate sind deshalb alles andere als seriös und immer nur auf den Vorteil der Bank ausgerichtet gewesen.

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  2. @Anonym
    Ich gebe zu, dass auch ich bei manchen Produkten mehrere Anläufe benötige, bis ich die verstehe....

    Das BGH-Urteil bezieht sich ja auf extrem komplexe Produkte, ´mal abwarten, wie die Rechtsprechung in der nächsten Zeit "verfeinert" wird. Es bleibt jedenfalls spannend !

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