Freitag, 15. April 2011

Einen untauglichen Versuch der Deutsche Bank AG….

…..Kunden bzw. meine Mandanten einzuschüchtern, stellt folgendes Vorgehen dar:


Wie berichtet verlangt die Deutsche Bank AG von meinen Mandanten (noch) ca. 6.500,00 Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Es gibt Schriftverkehr mit ausführlichen Begründungen, weshalb keine weiteren Zahlungen geleistet werden, eine ordnungsgemäße Vollmacht und die Mitteilung, dass ich im Fall eines gerichtlichen Verfahrens zustellungsbevollmächtigt bin.

Und was tut die Deutsche Bank AG ? Veranlasst unzulässiger Weise, dass meine Mandanten einen negativen Schufa-Eintrag erhalten. Das ist deshalb unzulässig, weil nur unwidersprochene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen überhaupt gemeldet werden dürfen.

Während meine Mandanten noch versuchen, den Eintrag direkt bei der Schufa löschen zu lassen ( was naturgemäß eine Zeit dauert), verweigert eine andere Bank aufgrund des Schufa-Eintrages die Eröffnung eines neuen Kontos.

Jetzt ruft auch noch die Mandantin an und teilt völlig aufgelöst mit, dass Ihr und Ihrem Mann ein Mahnbescheid der Deutsche Bank AG zugestellt wurde.

Ich kann mir das tatsächlich nur so erklären, dass die Deutsche Bank AG versucht, die Mandanten einzuschüchtern. Ich fürchte, dass wird Ihnen bei einigen Kunden auch gelingen. Aber nicht bei meinen Mandanten !

Mittwoch, 13. April 2011

Vom Insolvenzverwalter bestrittene Forderungen…..

können manchmal sogar schneller zu einer Zahlung führen.


Kürzlich habe ich einen Mandanten, der mit seinen Filialbetrieben Insolvenz anmelden musste, in der ersten Gläubigerversammlung vertreten. Diese Gläubigerversammlung war zugleich der erste Prüfungstermin, d.h. bis zu diesem Termin sollten alle Gläubiger dem Insolvenzverwalter mitteilen, welche Forderungen sie in welcher Höhe haben und worauf diese Forderungen beruhen. Angemeldet waren ca. 120 Forderungen in Höhe von ca. Euro 2.000.000,00, darunter einige Arbeitnehmerforderungen auf ausstehenden Lohn. Etliche Arbeitnehmer waren auch persönlich anwesend.

Der Insolvenzverwalter bestritt einige dieser Forderungen der Höhe nach und zwar ca. in Höhe eines Viertels der angemeldeten Forderungen. Heftiges Geraune und Getuschel unter den Anwesenden. Diejenigen, deren Forderungen in voller Höhe anerkannt worden waren, hatten ein überlegenes Lächeln auf den Lippen.

Nach Erläuterung durch den Verwalter änderten sich jedoch die Mienen: der Verwalter erklärte, dass der bestrittene Teil der Forderung Arbeitslohn aus der Zeit darstellt, in der zwar das Insolvenzverfahren schon eröffnet, der Betrieb aber noch durch den Verwalter fortgeführt wurde. Damit sind diese Forderungen sog. „Masseschulden“, die vorab aus der Insolvenzmasse gezahlt werden müssen und zwar sofort und in voller Höhe. Der nicht gezahlte Lohn aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist dagegen eine klassische Insolvenzforderung, wird nur in Höhe der Quote (in diesem Fall ca. 3 %) bedient und das auch erst zu einen späterem Zeitpunkt.

Beispiel: Arbeitnehmer 1 meldet Euro 1.000,00 zur Tabelle an, der Insolvenzverwalter erkennt die Forderung in voller Höhe an. AN 1 erhält also – u.U. erst nach Jahren – ca. Euro 30,00. Arbeitnehmer 2 meldet auch Euro 1.000,00 an, der Insolvenzverwalter bestätigt nur in Höhe von Euro 500,00, der Rest sei Masseschuld. AN 2 erhält 500,00 sofort und ca. Euro 15,00 im Lauf des Insolvenzverfahrens.

Da kann einem das Lächeln auf den Lippen schon gefrieren……

Freitag, 1. April 2011

Deutsche Bank AG: Immer schön 08/15 -

..scheint dort die Devise zu sein.

Ich streite mich mit der Bank für meine Mandanten um die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung. Gefordert waren rd. Euro 15.000,00, gut Euro 3.500,00 sind meiner Auffassung nach gerechtfertigt. Diese Summe haben meine Mandanten bereits gezahlt.

Die Bank will jetzt noch rd. Euro 6.500,00 - wie sie auf diese Summe kommt, bleibt ihr Geheimnis. Auch Nachfragen konnten dieses Geheimnis nicht erhellen.

Da regelmäßig standatisierte Mahnschreiben meine Mandanten erreichten ( die trotz Vorliegen der anwaltlichen Vollmacht übrigens immer direkt an die Mandanten geschickt wurden ), habe ich der Deutschen Bank Mitte Januar mitgeteilt, dass meine Mandanten keine weiteren Zahlungen leisten werden. Man möge klagen.

Heute erhalte ich ein (ebenfalls standardisiertes) Schreiben einer Inkasso-Firma, die bei ausbleibender Zahlung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren droht. Diesem Schreiben ist übrigens keine Vollmacht beigefügt. Interessant auch, dass die Inkasso-Firma ihren Sitz an der selben Adresse hat, wie die Abteilung der Bank, die die Angelegenheit bis jetzt bearbeitet hat....

Man mache sich klar: es gibt seit Juli 2010 Schriftwechsel, die Schuldner (aus Sicht der Bank) sind anwaltlich vertreten - aber die Deutsche Bank weicht nicht vom "üblichen Weg"  ab.

Wenn alle Kunden dort so individuell betreut werden........