Mittwoch, 13. April 2011

Vom Insolvenzverwalter bestrittene Forderungen…..

können manchmal sogar schneller zu einer Zahlung führen.


Kürzlich habe ich einen Mandanten, der mit seinen Filialbetrieben Insolvenz anmelden musste, in der ersten Gläubigerversammlung vertreten. Diese Gläubigerversammlung war zugleich der erste Prüfungstermin, d.h. bis zu diesem Termin sollten alle Gläubiger dem Insolvenzverwalter mitteilen, welche Forderungen sie in welcher Höhe haben und worauf diese Forderungen beruhen. Angemeldet waren ca. 120 Forderungen in Höhe von ca. Euro 2.000.000,00, darunter einige Arbeitnehmerforderungen auf ausstehenden Lohn. Etliche Arbeitnehmer waren auch persönlich anwesend.

Der Insolvenzverwalter bestritt einige dieser Forderungen der Höhe nach und zwar ca. in Höhe eines Viertels der angemeldeten Forderungen. Heftiges Geraune und Getuschel unter den Anwesenden. Diejenigen, deren Forderungen in voller Höhe anerkannt worden waren, hatten ein überlegenes Lächeln auf den Lippen.

Nach Erläuterung durch den Verwalter änderten sich jedoch die Mienen: der Verwalter erklärte, dass der bestrittene Teil der Forderung Arbeitslohn aus der Zeit darstellt, in der zwar das Insolvenzverfahren schon eröffnet, der Betrieb aber noch durch den Verwalter fortgeführt wurde. Damit sind diese Forderungen sog. „Masseschulden“, die vorab aus der Insolvenzmasse gezahlt werden müssen und zwar sofort und in voller Höhe. Der nicht gezahlte Lohn aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung ist dagegen eine klassische Insolvenzforderung, wird nur in Höhe der Quote (in diesem Fall ca. 3 %) bedient und das auch erst zu einen späterem Zeitpunkt.

Beispiel: Arbeitnehmer 1 meldet Euro 1.000,00 zur Tabelle an, der Insolvenzverwalter erkennt die Forderung in voller Höhe an. AN 1 erhält also – u.U. erst nach Jahren – ca. Euro 30,00. Arbeitnehmer 2 meldet auch Euro 1.000,00 an, der Insolvenzverwalter bestätigt nur in Höhe von Euro 500,00, der Rest sei Masseschuld. AN 2 erhält 500,00 sofort und ca. Euro 15,00 im Lauf des Insolvenzverfahrens.

Da kann einem das Lächeln auf den Lippen schon gefrieren……

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