Mittwoch, 11. Mai 2011

Anlageberater insolvent - das unterschätzte Problem

Anlageprodukte wie Immobilienfonds, Schifffonds, Medienfonds, Zertifikate etc. werden den Kunden nicht nur von ihren Banken bzw. den dortigen Beratern oder großen Gesellschaften verkauft. In Deutschland gibt es sehr viele freie Finanzberater, die sich auch Anlageberater oder Vermögensberater nennen.

Viele von ihnen sind seriös, gut ausgebildet und handeln tatsächlich im Interesse ihrer Kunder - viele aber auch nicht. Natürlich haftet auch der freie Berater, wenn er den Anleger fehlerhaft berät oder Kick-Backs und Provisionen verschweigt. Er hat Schadensersatz zu leisten. Viele Anleger sind inzwischen erfolgreich vor Gericht gegen ihren (ehemaligen) Berater vorgegangen.

Anders als Banken verfügen die freien Anlageberater aber in der Regel über deutlich weniger Vermögen, aus dem der Schadensersatz geleistet werden kann. Die Summen, die zu zahlen sind, werden schnell sehr groß - der Berater muss u.U. Insolvenz anmelden. Eine verpflichtende Versicherung gegen solche Schäden gibt es für Anlage- und Vermögensberater nicht.

Der geschädigte Anleger hat also nochmals in Gerichts- und Anwaltskosten investiert und hat der  Anleger zwar einen Titel in der Hand - der aber im wahrsten Sinne des Wortes wertlos ist.

Eine verpflichtende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (wie z.B. bei Rechtsanwälten, Ärzten oder Hebammen) würde dem Anleger hier helfen.

DAS wäre doch ´mal eine Verbesserung des Anlegerschutzes, dass der Gesetzgeber in Angriff nehmen könnte......

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