Freitag, 24. Juni 2011

Klassisches zum Wochenende: Der gute alte Aristoteles.....

...sagte: "Das Recht ist nichts anderes als die in der staatlichen Gemeinschaft herrschende Ordnung, und eben dieses Recht ist es auch, das darüber entscheidet, was gerecht ist."


Vor ein paar Tagen hatte ich eine Dame am Telefon, die sich nach den Rechtsmitteln gegen ein Urteil in 2. Instanz erkundigte. Ihr Anwalt, der den Prozess in beiden Instanzen geführt und verloren habe, habe ihr geraten, Rechtsmittel einzulegen ( "auch irgendetwas mir R...?"), aber sie hatte ihm gesagt, dass wolle sie nicht.
 
Hhhhhmmmm....Nach kurzem Abfragen des relevanten Datums (Zustellungsdatum des Urteils beim Anwalt) war klar, dass die Rechtsmittelfrist längst abgelaufen war. Der Kollege hatte ordnungsgemäß auf die Frist und die Folgen eines Verstreichens dieser Frist hingewiesen.
 
Die Dame wird also mit dem ergangenen Urteil leben müssen. Dabei kann ich - unterstellt, der mir geschilderte Sachverhalt ist korrekt - gut nachvollziehen, dass sie das Urteil und die Tatsache, dass man jetzt nichts mehr "dagegen machen" kann, als ungerecht empfindet....

1 Kommentar:

  1. Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen. Man hat ihr gesagt, dass sie Revision einlegen sollte, und sie hat diesen Schritt abgelehnt. Das Urteil selbst mag ungerecht sein, aber die Tatsache, dass man jetzt nichts mehr dagegen unternehmen kann, ist es m.E. nicht. Entweder schaffen wir alle Rechtsmittelfristen ab, was wohl im Chaos enden wird, oder wir leben mit Rechtsmittelfristen und akzeptieren, dass man sich binnen solcher Frist entscheiden muss, ob man gegen eine gerichtliche Entscheidung vorgeht oder nicht.

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