Freitag, 2. September 2011

Ombudsstelle für Investmentfonds - gut gebrüllt, Löwe......

Quelle: juris
"Verbesserter Anlegerschutz durch Einrichtung einer Ombudsstelle für Investmentfonds

Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat am 01.09.2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.
Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde möglich, nachdem das Bundesministerium der Finanzen am 19.08.2011 die Verfahrensordnung zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten genehmigt hatte. Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit wird den Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen.
Bereits seit dem 01.07.2011 können die Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben."

Hmmm - wieder eine Schlichtungsstelle...Der erste Haken an der Sache offenbart sich schon beim Lesen des letzten Satzes der obigen Meldung: die neue Ombudsstelle ist nur zuständig für die Mitgliedsunternehmen des BVI und den Unternehmen, die sich freiwillig dem Schlichtunngsverfahren anschließen. Na, das werden die "schwarzen und grauen Schafe" der Branche gewiss umgehend tun !

Zudem sollen wohl nur Verstöße gegen das Investmentgesetz "verhandelt" werden können. Kapialanleger werden jedoch zumeist nicht geschädigt, weil Vorschriften den InvG verletzt werden (von den Vorschriften hinsichtlich der Prospekte einmal abgesehen), sondern weil durch den Vertrieb der Fondsgesellschaft Beratungen- und Aufklärungspflichtverletzungen  begangen werden.

Und über die Schwächen von Ombudsverfahren ist an anderer Stelle schon ausführlich berichtet worden. Mir selbst schrieb vor kurzem ein rennomiertes Institut: "Wir beabsichtigen nicht, in ein Güteverfahren einzutreten".

Fazit: gut gebrüllt, Löwe - aber das Brüllen allein reicht eben nicht !



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