Donnerstag, 5. April 2012

Ei, Ei, Ei - mein Ostergeschenk

Heute morgen hatte ich im Mailpostfach eine Anfrage eines Kollegen: er habe ein Mandat bearbeitet und als "Anhang" habe der Mandant noch eine Frage, ob ich das Mandat gegen "die Gelben" übernehmen könne. Der Kollege hatte auch gleich 2 pdf-Dateien beigefügt. In einem Brief an den potentiellen Mandanten bestätigte die Bank, dass sie mit der Ablösung eines Kredites gegen Zahlung von xxxx Euro einverstanden sei. Beigefügt war noch eine Berechnung, wie sich der Betrag zusammen setzt - u.a. waren dort - völlig korrekt - die Kosten einer Löschungsbewilligung für die zur Kreditsicherung bestellte Grundschuld aufgeführt. Dabei handelte es sich nicht etwa um eine Gebühr der Bank, sondern nur um die Notarkosten, die für die Beglaubigung anfallen. Es folgt weiter der Hinweis, dass sich für den Fall, dass der Kunde statt einer Löschungsbewilligung eine Abtretungserklärung erwünscht, die Kosten erhöhen.

Der Mandant hatte jetzt folgende Frage an den Kollegen: warum ist die Abtretungserklärung teurer als die Löschungsbewilligung und will die Jstizkasse dann auch noch Geld ? Der Gegenstandswert (nicht das mögliche Honorar!!) dieser "Angelegenheit" liegt bei ca. 120,00 Euro......

Ich habe den Kollegen angerufen, ihn gebeten, herzliche Grüße an seinen Mandanten auszurichten und folgende "Lösung" zu übermitteln:
 - die Abtretungserklärung ist teurer als die Löschungsbewilligung, weil es sich bei der Abtretung rechtlich gesehen um einen Vertrag handelt (§ 398 BGB) und deshalb nach § 36 Abs. 2 KostO die doppelte Gebühr beim Notar fällig wird
- ja - die Justizkasse wird auch Gebühren erheben, wenn Löschung oder Abtretung ins Grundbuch eingetragen werden soll (die Eintragung muss  aber nicht immer zwingend geschehen).

Eine Rechnung werde ich hierfür nicht schreiben - Kollege und Mandant können diese Auskunft als Ostergeschenk betrachten.

REIN VORSORGLICH: weitere Geschenke dieser Art kann (bzw. will) ich mir nicht leisten .....

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