Freitag, 25. Mai 2012

Es geht wohl doch auch anders......

Oft landen auf meinem Schreibtisch Fälle, die mir die Haare zu Berge stehen lassen, weil sog. "Berater" (von Banken, Strukturvertrieben oder auch "freie" ) meinen Mandanten Kapitalanlagen empfohlen bzw. verkauft haben, bei denen sich der Eindruck aufdrängt, dass dabei die Interessen des Mandanten vollkommen missachtet wurden.

Gestern Mittag traf ich im Rahmen einer Veranstaltung auf eine Beraterin, mit der ich ins Gespräch kam. Sie bietet zusammen mit Kolleginen seit über 20 Jahren Beratung bei Geldanlagen, Vermögensaufbau  und Versicherungen an. Eigentlich also eine "natürliche Feindin" einer Rechtsanwältin, die vorwiegend geschädigte Kapitalanleger vertritt.

Aber es wurde ein interessantes, durchaus intensives Gespräch. Ein Teil ist mir in besonderer Erinnerung geblieben - dabei ging es um "Wertschätzung". Nicht nur die Wertschätzung des Beraters gegenüber dem Kunden und dessen Interessen, sondern auch darum, dass auch der beste Berater den zukünftigen Wert einer Geldanlage immer nur "schätzen" kann und dass zur Wertschätzung eben auch gehöre, dies dem Kunden / Anleger deutlich zu machen. Wir waren uns sofort einig, dass es daran in der Praxis der Beratung leider sehr oft fehlt, vor allem bei den Banken, den Großvertrieben und den "Feierabend-Beratern" - diese schätzen nur eins wert: ihre Provision .....

Nach diesem Gespräch habe ich aber Hoffnung, dass es wohl tatsächlich auch anders geht ! Natürlich kann ich nicht überprüfen, ob meine Gesprächspartnerin ihren Grundsätzen bei der Beratung auch tatsächlich treu bleibt.Ich hatte noch keine Mandanten, die Ansprüche gegen sie geltend gemacht haben, allerdings berät sie auf Honorarbasis ......

Dienstag, 22. Mai 2012

Volksbanken - auch nicht mehr das, was sie ´mal waren

Eine Mandantin kommt und ist verzweifelt: sie hat für die Firma ihres Ehemannes, die inzwischen in der Insolvenz ist, eine Bürgschaft übernommen.
Die Volksbank habe auch einen vollsreckbaren Titel über die Bürgschaftsforderung und drohe jetzt zu vollstrecken.

Bei Überprüfung der Bürgschaftsurkunde ergibt sich relativ schnell, dass man diese mit einiger Erfolgsaussicht "aus der Welt" bekommen hätte. Bei Durchsicht des Urteils fällt auf, dass gegen die Msandantin seinerzeit (2009) ein Versäumnisurteil ergangen ist - sie war nicht einmal anwaltlich vertreten. Auf meine Frage, warum sie sich denn damals nicht gegen die Klage gewehrt habe, erzählt sie mir, dass die Volksbank zu ihr gesagt hätte, sie habe schließlich die Bürgschaft unterschrieben und könne sich gegen eine Verurteilung nicht wehren, da sei es billiger, wenn sie gar nichts mache.

Hhhhhmmmmm....... Warum man denn nicht ein notarielles Schuldanerkenntnis gefordert hat (war noch kostengünstiger gewesen wäre), erschließt sich mir jetzt nicht....

Die Volksbank  hat jetzt eine Ratenzahlungsvereinbarung angeboten, was ja grundsätzlich zu begrüßen ist. Sie rechnet jedoch zu dem Einkommen meiner Mandantin das Kindergeld und den Kindesunterhalt dazu und kommt so zu einer Ratenhöhe von über Euro 700,00 monatlich. Wenn man bedenkt, dass das Kindergeld als Sozialleisung nach gewissen Vorkehrungen unpfändbar ist und der Kindesunterhalt ein Anspruch der unterhaltsberechtigten Kinder ist, der lediglich "zu Händen" meiner Mandantin gezahlt wird, ergibt sich nach der Pfändungstabelle ein pfändbarer Betrag von ca. Euro 150,00 pro Monat.

Da will doch die Volksbank meine Mandantin ein weiteres Mal über den Tisch ziehen ......

Mittwoch, 16. Mai 2012

Unterstützung gesucht

Sonst berichte ich hier ja meist von mehr oder weniger amüsanten Begebenheiten aus dem Juristenleben - heute will ich den (oder das??) Blog einmal in eigener Sache nutzen:

Ich fühle mich nach fast 18jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin nun "reif" genug, einem Referendar (m/w) im Rahmen seiner Anwaltsstation etwas zu bieten - zwar kein Geld, aber Einblick in das Anwaltsleben, Mitarbeit an Fällen (Recherche, Schriftzsätze, ggf. auch Besprechungen und Gerichtstermine). Vorwiegend wird es sich um Sachverhalte aus dem großen Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes handeln, aber auch das klassische Zivilrecht kommt vor. Da ich als Einzelanwältin tätig bin, können alltägliche Dinge (wie viele Abschriften fügt man bei, für wen werden Kopien gefertigt, wie bekommt man eigentlich eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung) aber auch so etwas Schönes wie ein "Spread-Ladder-Swap" eine Rolle spielen........

Bewerbungen bitte ausschließlich an Kontakt@KanzleiUelhoff.de . Der Beginn der Tätigkeit sowie die allgemeinen Arbeitszeiten können flexibel gehandhabt werden.  Die Kanzlei befindet sich am Hamburger Jungfernstieg und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Ich freue mich auf Bewerbungen - auch für einen späteren Zeitpunkt !