Dienstag, 24. Juli 2012

"Das kleine ABC des Bankrechts" D: dinglicher Titel

Ein "dinglicher Titel" gibt dem Gläubiger das Recht, in ein "Ding" - also eine bewegliche oder unbewegliche Sache - zu vollstrecken. Die Vollstreckung ist aber auf die Sache bzw. deren Erlös beschränkt.

Eines der bekanntesten Beispiele ist der dingliche Titel, der oft in einer Grundschuldbestellungsurkunde enthalten ist. Grundsätzlich wird diese Urkunde erstellt, um dem Gläubiger zur Absicherung einer Forderung eine Grundschuld an einem Grundstück einzuräumen. In derselben Urkunde unterwirft sich der Eigentümer - der dingliche Schuldner - oft auch der sofortigen Zwangsvollstreckung gemäß 800 ZPO. Das bedeutet, dass der Gläubiger (Inhaber) der Grundschuld das Grundstück z.B. zwangsversteigern kann, ohne dass er den Eigentümer vorher verklagen muss. Der Eigentümer haftet aus der Grundschuld aber nur mit dem Grundstück (und den darauf befindlichen Gebäuden). Hat eine Bank z.B. zur Kreditsicherung eine Grundschuld über TEUR 100 am Grundstück des Kunden, erhält sie in der Zwangsversteigerung aber nur TEUR 71, muss sie ihren Kunden (wenn er denn auch Darlehensnehmer ist) auf die restlichen TEUR 29 ganz normal verklagen, bevor sie z.B. seinen Lohn pfänden kann.

Anders ist es nur, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde auch die "Übernahme der persönlichen Haftung" erklärt wurde - aber das ist ein anderes Thema......

Montag, 23. Juli 2012

Machmal rege ich mich richtig auf !

Zurück aus dem Urlaub, ist es ja immer mehr Pflicht als Spaß, auch verschiedene Zeitungen, die während der Abwesenheit zugestellt wurden, nach relevanten Inhalten durchzuschauen.

Reisen mit der Bahn bieten sich dazu an. Als ich also am Wochenende im Intercity von Celle nach Hamburg fuhr, fiel mir eine ganzseitige Anzeige in der "ZEIT" ins Auge - geschaltet von der "Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden" und somit bezahlt von deren Kunden.

Zitat:
"Ich möchte so beraten, dass ich meinen Kunden auch nach Jahren noch in die Augen schauen kann. Vera Block, 28, Deutsche Bank Beraterin Privatkunden"

Wenn man bedenkt, was mir so täglich auf den Schreibtisch flattert - auch und gerade von der Deutschen Bank, ich habe ja bereits ansatzweise(z.B.  hier und hier ) davon berichtet - dann kommt mir dieser Satz schon sehr zynisch vor ! Selbst in internen Papieren der Banken werden keine Beratungsvorgaben gemacht, sondern Verkaufsvorgaben.... Abgesehen davon, dass im Masengeschäft "Bank" natürlich Fehler passieren können und nicht alles, was so schief läuft, "systemimmanent" ist - ich habe noch in keinem Fall erlebt, dass sich eine Bank für ihr fehlerhaftes Verhalten bei der Anlageberatung entschuldigt hat. Und das ist doch wohl das Mindesteste, wenn man den Kunden weiterhin "in die Augen schauen" will !