Freitag, 24. August 2012

Rechtsanwaltsgebühren - so ist es richtig

Das Thema Rechtsanwaltsgebühren bzw. die Höhe der Gebühren ist ja immer wieder ein Thema, über das gern geschrieben wird. Es gibt reichlich Mißverständnisse über Höhe und Zusammensetzung - und diese können das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt nicht unerheblich belasten.

Eine Anruferin heute morgen bei mir machte es richtig: sie fragte vorher nach den Kosten, die auf sie zukommen könnten, auch wenn es ihr hörbar unangenehm war: Ich habe es ihr ausführlich erläutert und sie war ganz begeistert. O-Ton:"Jetzt weiß ich, womit ich an Kosten rechnen muss, da ist mir schon viel wohler!" Nun ist sie meine Mandantin, zunächst im Rahmen einer Erstberatung, dann sehen wir weiter.

Natürlich sollte es eigentlich selbstverständlich sein, vorher über mögliche Kosten zu reden, die Praxis sieht aber leider immer noch anders aus.......



Dienstag, 14. August 2012

It´s all over now.....

Anrufer: er habe gehört, ich sei gut und ich sei ihm auch empfohlen worden. Er brauche Hilfe gegen eine Bank.

Hmm - worum es denn gehe ?

Daraufhin längere Ausführungen, etwas verworren, es kristallisierte sich dann das Folgende heraus:
Der Anrufer, nennen wir ihn Herrn B., hatte vor einigen Jahren für den Kredit seines Schwagers gebürgt. So für ungefähr Euro 20.000,00, so genau wisse er das aber nicht mehr. Der Schager sei dann dem Alkohol verfallen, habe seine Schwester verprügelt und - schlimmer noch - den Kredit nicht zurückgezahlt. Dann sei häufiger Post von der Bank gekommen, später auch vom Gericht, aber man wisse ja, dass "die" eh alle korrupt seien, also habe er die Briefe meist nicht geöffnet, jedenfalls aber nicht reagiert.

Und jetzt - die Empörung in seiner Stimme schwoll merklich an - sei deswegen schon zwei Mal ein Gerichtsvollzieher bei ihm gewesen ! Nach einigem Hin- und Her räumte Herr B. ein, dass vor ca. 6 Monaten wohl auch ein mit "Versäumnisurteil" überschriebenes Schriftstück dabei gewesen sein.

Nach dem, was Herr B. mir sonst noch so erzählte (Details erspare ich dem geneigten Leser), steht zu vermuten, dass man gegen die Wirksamkeit der Bürgschaft so das ein oder andere Argument hätte vorbringen können. Es hätte sehr wahrscheinlich jedenfalls dazu gereicht, sich mit der Bank im Wege des Vergleichs auf eine deutlich niedrigere Summe zu verständigen.

Ich erklärte Herrn B., dass diese Chance jetzt, da die Bank einen vollstreckbaren Titel besitzt, deutlich kleiner sei - gegen das Urteil kann man nämlich jetzt nicht mehr vorgehen........