Ein neues Mandat, von einem Kollegen übernommen - ich blättere die Akte durch. Dabei fällt auf, dass der Kläger die falsche Person verklagt hat: den Geschäftsführer persönlich, statt die GmbH.
Auf die entsprechende Rüge des Kollegen lässt der Beklagte vortragen, er wisse nichts von einer GmbH und Geld habe er von der GmbH auch nicht erhalten.Der Geschäftsführer legt daraufhin ausgedruckte E-Mails vor, die sämtlich die GmbH als Absender ausweisen. Der Absender enthält auch alles, was das Gesetz vorschreibt - der Kläger hat die Mails beantwortet, also auch bekommen. As einer Kopie eines Kontoauszuges ergibt sich außerdem, dass der Kläger vor ca. einem Jahr knapp Euro 1.000,00 "anteilige Provisionsrückerstattung von der X-GmbH" erhalten hat.
Tja - an dem Spruch "Memoria minuitur, nisi eam exerceas" (Das Gedächtnis nimmt ab, wenn man es nicht übt) ist doch tatsächlich etwas ´dran !
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