Donnerstag, 20. Dezember 2012

Westfälische Grundbesitz Finanzverwaltung AG WGF - Interessengemeinschaft sinnvoll ?

Die  Westfälische Grundbesitz Finanzverwaltung AG (WGF) hat am 11. Dezember 2012 Insolvenzantrag gestellt. Der bilanzielle Fehlbetrag per 31.12.2011 beläuft sich auf rd. Euro  71 Mio.

Nun, Insolvenzantrag stellen täglich viele Firmen - warum ist das erwähnenswert für einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt ? Die WGF hat in den vergangenen Jahren Unternehmenanleihen und Genussrechte in erheblichem Umfang begeben. DieAnleihen waren mit einem Rating versehen und wurden an der Börse gehandelt.

Aufgrund des "Immobilienhintergrundes" wurden sie als recht sichere Geldanlage gesehen  und vielen Kleinanlegern empfohlen, auch von Banken, Sparkassen und Volksbanken.

Diese Anleger - eigentlich: Kreditgeber - der WGF müssen nun um ihr Geld fürchten. Und schon gibt es Kollegen, die im Internet und auf Veranstaltungen zur Gründung einer Interessengemeinschaft aufrufen.

Ich halte eine Interessengemeinschaft auch in diesem Fall für den Anleger nicht hilfreich, um ggf. sein Geld "wieder zu bekommen". Der aussichtsreiche Weg dürfte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die jeweiligen Berater und "Empfehler" sein. Aber genau dafür ist eine Interessengemeinschaft denkbar ungeeignet: eine echte "Sammelklage" gibt es im deutschen Recht nicht - auch wenn in den Vorstellungen der Anleger und in diversen Internetforen immer wieder  auftaucht. Eine Interessengemeinschaft kann also NICHT für alle Anleger, die sich zusammen geschlossen haben, eine Klage erheben, von deren Ergebnis dann alle profitieren.


Irgendwelche (geheime) Hintergrundinformationen, wie es zu der Insolvenz kommen konnte, nützen dem einzelnen Anleger auch nichts - sein "Gegner" ist ja nicht (mehr) die WGF, sondern seine Bank.

Jeder einzelne Schadensersatzanspruch muss individuell vorgetragen, begründet und bewiesen werden. Und genau das können Interessengemeinschaften und die Anwälte, die diese initiiert haben, nicht leisten - dabei wird lediglich Massenabfertigung geboten.

Auch die Vertretung im Insolvenzverfahren sollte individuell erfolgen. Dies schon allein deshalb, weil meine Erfahrung gezeigt hat, dass die "Rundschreiben" oder "Informationsschreiben" der Anwälte der Interessengemeinschaft naturgemäß nicht von allen Anlegern verstanden werden, persönliche Rück- und Nachfragen jedoch oft nicht möglich sind. Mit anderen Worten: der Anleger bekommt Formschreiben, mit seinen individuellen Anliegen und Problemen wird er allein gelassen.

Eines ist allerdings sicher: wer gar nichts unternimmt, wird auf jeden Fall den Großteil seines in  Unternehmensanleihen oder Genussrechte investiertes Geld verlieren !

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