Mittwoch, 13. Februar 2013

Widerrufsbelehrung bei Kreditverträgen - die Helferin in der Not

Es gibt vielfältige Gründe, sich von einem Kreditvertrag vorzeitig lösen zu wollen: Scheidung, berufliche Veränderungen oder einfach die Möglichkeit, günstiger zu finanzieren.

Die Banken stimmen einer vorzeitigen Ablösung nur selten zu - und wenn, dann sind entsprechende Vorfälligketsentschädigungen zu zahlen.

Hilfe kommt aber manchmal von einer Formulierung, der bei den Kreditverträgern meist gar nicht viel Beachtung geschenkt wird: der Widerrufsbelehrung.

Ist diese fehlerhaft - und dazu reicht u.U. schon das Fehlen einer Umrandung bzw. das Fehlen eines Fettdruckes - beginnt die Frist für den Widerruf nicht zu laufen. Das hat zur Folge, dass der Vertrag bzw. die entsprechende Willenserklärung auch heute noch widerrufen werden kann. Zwar muss der Darlehensvertrag denn umgehend zurückgezahlt werden - man sollte also vorab die Möglichkeiten einer "Neufinanzierung" prüfen. Interessant ist der Widerruf aber auch für sog. Forward-Darlehen - wer sich vor zwei Jahren einen Zinssatz von 3,5% gesichert hat, kann heute u.U.  für 2%  abschließen.

Das ARD-Magazin plusminus hat am 16.01.2013 darüber berichtet ( zum Beitrag ). Zwei Kunden zweier verschiedenen Banken haben daraufhin Kontakt zu mir aufgenommen und um rechtliche Beratung und dann auch Vertretung gebeten. Beiden Mandanten konnte ich helfen: die jeweiligen Banken haben sie - zähneknirschend - aus den Kreditverträgen entlassen.

1 Kommentar:

  1. Sorry, P.M. - Ihr Kommentar wurde versehentlich gelöscht !
    Wenn gar keine Widerrufsbelehrung vorhanden ist, läuft grundsätzlich auch keine Frist. Allerdings ist das z.B. bei gewerblichen Krediten auch gar nicht notwendig - das müsste man ggf. im Einzelfall prüfen.

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