Mittwoch, 20. März 2013

S&K - Gruppe: auch jetzt nocht: VORSICHT

Die Hausdurchsuchungen bei Firmen der S&K-Gruppe und deren Verantwortlichen haben hohe Wellen geschlagen. 100 Millionen Euro sollen sichergestellt worden sein, dazu Luxusautos etc.

Unabhängig von der Frage, dass Anleger durch Fachanwälte prüfen lassen sollten, ob und gegen wen ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, droht von "Anwaltsseite" auch Gefahr: die Berater der S&K-Gruppe haben sich ebenfalls anwaltlichen Beistand geholt und versuchen, sich nachträglich der Haftung zu entziehen.

Deshalb: unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendwelche Schriftstücke, die Ihnen von diesen Beratern oder sonstigen Personen vorgelegt werden. Sie könnten damit berechtigte Ansprüche aus der Hand geben. Zwei solcher Versuche liegen mir bereits vor - und erst bei sehr genauem Hinsehen wird klar, was für Folgen eine solche Unterschrift haben könnte.......

Dienstag, 12. März 2013

Neue Regelungen für den grauen Markt - wird jetzt alles gut ?

Auf dem sog. "grauen Kapitalmarkt" herrschte bislang Wild-West-Mentalität: die Produkte sind so gut wie unreguliert - und auch die Beratung und der Vertrieb unterlagen kaum Grenzen. So konnte sich jedermann "Finanzberater" nennen - auch wenn er nicht einmal wußte, was ein "Rectapapier" ist. Die Verhaltensvorschriften des WpHG gelten nicht, der BGH hat seine Kick-Back-Rechtsprechung auf die Banken begrenzt, Beratungsprotokolle waren nicht erforderlich.

Seit dem 01.01.2013 ist jedoch die Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft getreten. Damit werden u.a. Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung benötigt, um als Finanzvermittler bzw. -berater tätig sein zu dürfen. Auch sonst werden die Regeln, die bisher nur für die Banken galten, auf die "Freien" und die "großen" Finanzdienstleister übertragen.

Wird jetzt alles besser ? Nun, ein bißchen vielleicht. Immerhin wird es schwerer, die Produkte ohne Sachkunde und ohne Aufklärung zu verkaufen. Andererseits: auch Banken und Sparkassen, für die die strengen Regeln ja schon länger gelten, verkaufen auch heute noch jeden Tag Schiffs-, Medien-, Solar-, Windernergie-, Immobilien- und sonstige Fonds --- und viele Kunden verlieren dabei viel Geld !

Donnerstag, 7. März 2013

Dat kummt mi topass.....

"......das kommt mir gelegen", denn:

Am 22.02. habe ich für meine Mandantin gegenüber einer Bank die Annahme eines Kreditvertrages aus dem Jahre 2006 widerrufen (damaliger Zinssatz für ein Darlehen, das grundbuchrechtlich erstrangig gesichert ist: 6,25 %). Ich habe die Bank aufgefordert, bis zum 11.03. zu erklären, dass sie den Widerruf akzeptiert und meine Mandantin das Darlehen vorzeitig ablösen kann, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Gestern kam die Antwort: die Bank akzepiert. Bei den derzeitigen Konditionen für solche Kredite wird die Mandantin etliche Tausend Euro sparen.........

Dienstag, 5. März 2013

Bearbeitungsentgelt für Privatkredite - jetzt beim BGH

Vor einiger Zeit stellte das OLG Hamm  (Urteil vom 17. September 2012 – 31 U 60/12 ) fest, dass die Klausel über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite ("Bearbeitungsentgelt einmalig 1%") im Preisverzeichnis nicht zulässig ist.

Die Revision - also die Überprüfung durch den BGH - wurde nicht zugelassen, viele Kunden waren erfreut. Jetzt hat die beklagte Bank (wobei gesagt werden muss, dass sehr viele Banken ähnliche Klauseln nutzen) die sog. Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Das Verfahren vor dem BGH (Akz.: XI ZR 405/12) beschäftigt sich jetzt zunächst mit der Frage, ob doch ausnahmsweise der BGH über die Wirksamkeit dieser Klausel befinden mus (oder darf - je nach Sichtweise). Erst nach Abschluss dieses Nichtzulassungsverfahrens wird sich der BGH ggf. mit der Sache selbst aueinandersetzen.

Wird der Nichtzulassungsbeschwerde nicht stattgegeben, wird das Urteil des OLG Hamm rechtskäftig - die Klausel bleibt unwirksam.

Bis es eine Entscheidung über die Wirksamkeit gibt (wenn der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben wird), werden sicher zwei, vielleicht drei Jahre in Land gehen.

Deshalb sollten betroffene Kunden immer auch die Verjährung im Auge behalten bzw. Maßnahmen ergreifen, um diese zu hemmen. Es gibt da einige Möglichkeiten, die nicht allzu kostenintensiv sind und es wäre doch ärgerlich, wenn der BGH die Entgeltklausel  bzw. Bearbeitungsgebühr für private Darlehen "kippt" - und man selbst wegen eingetretener Verjährung davon nichts hat....