Donnerstag, 19. September 2013

Ein Schelm, der Böses dabei denkt......

Die Falschberatung beim Erwerb von geschlossenen Fonds (egal ob Schiffsfonds, Medienfonds, erneuerbare Energiefonds oder sonstige) ist ja ein Dauerbrenner in meiner täglichen Arbeit.

Regelmäßig berichten mir Mandanten glaubhaft, dass sie weder über das Totalverlustrisiko, noch über die Kommanditistenhaftung, über z.T. 20-jährige Laufzeiten, die schwierige Zweitverwertbarkeit, Währungsrisiken, Abschluss von Swaps oder gar Provisionen aufgeklärt wurden.

Genauso regelmäßig behaupten die beratenden Banken, dass sie selbstverständlich über alles aufgeklärt haben.

In diesem Zusammenhang finde ich Folgendes schon bemerkenswert: die beratende Bank führt auch das laufende Girokonto meiner Mandantin. Aus den Kontoauszügen und Mitteilungen ist klar ersichtlich (was die Bank übrigens zunächst mit Nichtwissen bestritten hatte), dass Festgelder aufgelöst und zur Beteiligung in zwei Schiffsfonds verwendet wurden. Im Betreff der entsprechenden Buchung steht aber "WP-Kauf", also Wertpapier Kauf. Nun ist aber ein Wertpapier rechtlich und tatsächlich etwas völlig Anderes als eine geschlossene Beteiligung....

Wenn aber die Bank sogar im Nachhinein ihrer Kundin verschweigt, was sie da eigentlich erworben hat, lässt das meiner Ansicht nach schon deutliche Rückschlüsse auf die Art und Intensität der vorangegangenen Beratung zu.

Mal sehen, ob sich das LG Frankfurt meiner Ansicht anschliesst !

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