Donnerstag, 12. September 2013

Insolvenzverfahren S&K Group - Verlierer sind wieder die Anleger

Heute fand am Insolvenzgericht Hamburg die erste Gläubigerversammlung in dem Verfahren für das Vermögen der "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG" statt. Diese gehört zu den ca. 30 Gesellschaften der deutschlandweit tätigen S&K Group, der maßgebliche handelnde Personen seit Frühjahr 2013 in Untersuchungshaft sitzen. Die allgemeine Presse berichtete ausführlich über teure Autos, Urlaube, Partys und Bordellbesuche....Die meisten mit diesem Fall befassten Personen gehen davon aus, dass es sich hier um ein groß angelegtes Schneeballsystem handelt.

Der Insolvenzverwalter, RA Dr. Schröder aus Hamburg, berichtete, dass ca. 1500 von 1800 Anlegern bisher rund 32,5 Millionen Euro an Forderungen angemeldet haben. Hierbei handele es sich meist um Privatanleger, die durchschnittlich 10.000 - 30.000 Euro angelegt haben, der höchste Anlagebetrag beläuft sich auf 1.000.000,00 Euro. Die Gesamtverbindlichkeiten der "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG"  belaufen sich auf rd. 40 Millionen Euro.

Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG"  nicht - wie Fonds üblicherweise - direkt in Immobilien investiert hatte, sondern das eingesammelte Kapital der Anleger als Darlehen an die "Deutsche S&K Sachwert AG" (Frankfurt) weiter geleitet hat. Das Darlehen in Höhe von rd. 38 Millionen Euro wurde lediglich mit (erstrangigen) Grundschulden in Höhe von 3,5 Millionen Euro besichert.

Die Anleger werden in diesem Verfahren also nur dann Geld erhalten, wenn die "Deutsche S&K Sachwert AG" das Darlehen an die "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG" zurückzahlen kann bzw. die bestellten Grundschulden erfolgreich verwertet werden können. Dr. Schröder hat die "Deutsche S&K Sachwert AG" bereits aufgefordert, das Darlehen zurück zu zahlen und einen Insolvenzantrag beim AG Frankfurt / Main gestellt. Dort ist allerdings noch nicht einmal ein vorläufiger Verwalter bestellt.

Es bleibt abzuwarten, in welcher Höhe hier Zahlungen an die "Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG" und damit letztlich auch an deren Anleger fließen werden. Der Insolvenzverwalte machte "nach jetzigem Kenntnisstand vorsichtige Hoffnung" auf eine Quote von ca. 10%.

Im Berichtstermin, an dem ca. 50 Anleger teilnahmen, wurde auch Fragen nach der Haftung der übrigen Verantwortlichen (einsitzende Geschäftsführer / Vorstände) sowie ggf. Notare, Wirtschaftsprüfer etc. laut. Die Haftung solcher Personen könnte grundsätzlich gegeben sein. Doch bevor alle Anleger jetzt "Hurra" schreien, sollte bedacht werden, dass diese Personenkreise sich wahrscheinlich Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe gegenüber sehen, die sie nicht werden ausgleichen können.

Denkbar wäre noch, diejenigen (z.B. Banken, Finanzberater) auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, die den Anlegern die Beteiligung bei der S&K Group empfohlen haben. Hier wäre im Einzelfall zu prüfen, ob Ansprüche wegen Falschberatung bestehen und ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, diese geltend zu machen und ggf. einzuklagen.

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