Mittwoch, 4. Juni 2014

Der Schatz im Silbersee - äääh Umzugskarton

Ich vertrete einen Mandanten, der vor einigen Jahren eine Grundschuld auf sein Haus hatte eintragen lassen. Diese Grundschuld diente zur Absicherung der örtlichen Sparkasse, die dem Sohn meines Mandanten Kredite in nicht unerheblicher Höhe zur Verfügung gestellt hatte. Der Sohn war Bäckermeister und betrieb ein entsprechendes Gewerbe. Leider buk er zu kleine Brötchen - und musste Insolvenz anmelden.

Die Sparkasse verwertete das Haus meines Mandanten und kam mit einem (kleinen) blauen Auge davon.

Mein Mandant jedoch hatte nicht nur sein Haus verloren, sondern auch seelisch und gesundheitlich Schäden davon getragen.

Ich habe ihn nicht nur in den Verhandlungen mit der Sparkasse vertreten und unterstützt, sondern auch seinen Erstattungsanspruch gegen seinen Sohn wegen der verwerteten Sicherheit im Insolvenzverfahren angemeldet.

Jetzt meldet sich der zweite Sohn bei mir. Er habe, als er seinem Vater beim Umzug ins Altersheim geholfen habe, in einem Karton Unterlagen gefunden. Darauf stünde etwas von "Sicherungsübereignung" und "Abtretung" - ob ich damit etwas anfangen könne.

Und siehe da: ich kann ! Es handelt sich einwandfrei um Sicherungsübereignungen, z.B. von diversen Kfz , und um Abtretungen von Ansprüchen aus zwei Lebensversicherungen. Die Gegenstände bzw. die Versicherungen sind genau bezeichnet und auch der Sicherungszweck (eventuelle Ansprüche wegen der Grundschuld) ist genannt.

Ich habe heute die Unterlagen mit einem Schreiben, in dem abgesonderte Befriedigung verlangt wird, an den Insolvenzverwalter geschickt. Natürlich wird dadurch nicht annähernd der Betrag herein kommen, den mein Mandant verloren hat - aber jeder Euro ist ein Trost...!

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